Wer einen kinderpornografischen Inhalt über eine Chatgruppe erhält oder in einem sozialen Netzwerk findet, sollte den Inhalt nicht einfach löschen.

Jeder muss und kann kinderpornografische Bilder oder Videos melden. Denn die Verbreitung von Kinderpornografie ist eine Straftat.

Nicht immer lassen sich Inhalte auf den ersten Blick als kinderpornografisch einstufen. Andere wiederum sind sofort als solche erkennbar. In jedem Fall ist es entscheidend, Videos und Bilder nicht leichtfertig weiterzuleiten. Solches Material sollte immer gemeldet werden.


Die wichtigsten Regeln gegen die Verbreitung von Kinderpornografie lauten:

  • Video nicht weiterschicken.
  • Dem Netzwerkbetreiber und/oder der Polizei melden.
  • Aus Chatgruppen austreten, in denen solche Inhalte verbreitet werden. Zivilcourage zeigen! Kinder und Jugendliche aufklären!

„Die Zahl minderjähriger Tatverdächtiger bei der Verbreitung von Kinderpornografie insbesondere in Chatgruppen ist besorgniserregend. Die Aufklärung über die Strafbarkeit der Verbreitung solcher Missbrauchsdarstellungen ist daher eine zentrale Aufgabe der Kriminalprävention. Mit unseren neuen Videoclips und zusätzlichen Informationen richten wir uns gezielt an die erwachsenen Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen, die in Schülerchats oftmals leichtfertig die Inhalte weiterverbreiten. Uns allen muss bewusst sein, hinter jedem Bild und jedem Video kann ein realer Kindesmissbrauch stehen. Deren Besitz, Erwerb oder Verbreitung ist eine schwerwiegende Straftat mit erheblichen Konsequenzen für den Einzelnen und dessen Umfeld“, erklärt Dr. Stefanie Hinz, Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.


Melden beim Netzwerkbetreiber

Auf Facebook, Instagram und Co. können strafbare Inhalte wie Kinderpornografie dem Netzwerk selbst gemeldet werden. Dies ist über Meldebuttons möglich. Und dies ist gerade in diesem Fall besonders wichtig. Denn die meisten großen Netzwerkbetreiber haben ihren Sitz in den USA und sind dort gesetzlich verpflichtet, jeden Verdacht auf kinder- oder jugendpornografische Inhalte einer besonderen Stelle zu melden. Dafür sichern die Netzwerkbetreiber die Inhalte und alle dazugehörigen Daten und löschen diese anschließend.

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Was geschieht mit der Meldung?

Die Informationen werden dann an das „National Centre for missing and exploited children“ weitergeleitet. Dieses nimmt diese Hinweise auf und leitet sie an die Polizeibehörden des Landes weiter, aus dem der Upload registriert wurde. Landen die Daten dann in Deutschland, werden hier die Ermittlungen aufgenommen. Ein Video des Bundeskriminalamts erklärt das Vorgehen genau.

Melden bei der Polizei

Wer einen Inhalt der Polizei melden will, kann sich an jede Polizeidienststelle vor Ort wenden. Die FAQ zu Kinderpornografie geben weitere Informationen dazu. In einigen Bundesländern können solche Inhalte auch über die Online-Wache gemeldet werden.


Mit drei neuen markanten Videoclips und wichtigen Informationen auf der Internetseite www.soundswrong.de klärt die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) erwachsene Bezugspersonen von Kindern und Jugendlichen gezielt über die strafbare Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen auf. Seit der am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Änderung des Strafgesetzbuches ist die Verbreitung, der Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie ein Verbrechenstatbestand.
Quellen: https://www.polizei-beratung.de, https://www.soundswrong.de/

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)