Öffentlichkeitsfahndung : Straftat und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.
Autor: Tom Wannenmacher
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Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Unbekannte Person. Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Öffentlichkeitsfahndung in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie im Darknet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt fahnden nach Gegenständen und Tatorten, um den bislang unbekannten Täter und die Geschädigten eines schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu identifizieren und bitten um Ihre Mithilfe.
Folgende Fragestellungen sind hierbei von Bedeutung:
- Wer erkennt einen oder mehrere Gegenstände bestenfalls in Kombination mit einem der Tatorte?
- Wer kann einen Hinweis auf konkrete Personen geben, die in Verbindung mit den Tatkomplexen stehen könnten?
- Wer kann Angaben zu der verwendeten Foto-Kamera der Marke Nikon, Modell D 3300, mit der Seriennr. 6206059 machen?
Informationen zum Zeugenaufruf sowie ein Video und Abbildungen der betreffenden Gegenstände und Tatorte finden Sie auf der Webseite des BKA: (www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung12)
Sollten Sie einen oder mehrere Gegenstände oder Tatorte der aufgeführten Tatkomplexe erkannt haben, richten Sie Ihren Hinweis unter Benennung des/der entsprechenden Tatkomplexe/s bitte an das Bundeskriminalamt Wiesbaden, Tel. 0611-55-18444 oder per E-Mail an: [email protected] oder an jede andere Polizeidienststelle in Deutschland.
Das Bundeskriminalamt fahndet im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – nach einem unbekannten, heute zwischen 31 und 51 Jahre alten Beschuldigten, der im Verdacht steht, mindestens sieben männliche Kinder zwischen den Jahren 2010 und 2019 teilweise schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und die Bild- bzw. Videodateien im Zeitraum von 2015 bis 2019 auf kinderpornographischen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.
Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt liegen Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch der zu den Tatzeitpunkten zwischen 1 und 10 Jahre alten Kindern durch den Tatverdächtigen zeigen. Dieser hat vermutlich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun und benutzt bei Anreden die ungewöhnliche Formulierung „Hy“ als Begrüßung.
Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach dem genannten Zeitraum durch den Täter möglicherweise weitere Kinder missbraucht worden sind oder noch missbraucht werden. Sämtliche bisherigen Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, der Opfer oder der Tatorte geführt.
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
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