Instagram, Snapchat, WhatsApp, TikTok oder auch Online-Spiele. Dass Kinder und Jugendliche immer mehr Zeit am Smartphone verbringen, ist alltäglich.

Doch überall lauern Gefahren. Ein Gesetz soll nun für mehr Schutz unserer Jüngsten auf WhatsApp & Co. sorgen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ist hier auf dem Vormarsch. Ihr geplantes Gesetz für Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz sei vergangenen Freitag in die Ressortabstimmung gegangen und somit den anderen Ministerien der Bundesregierung zur Abstimmung vorgelegt worden. Bis es einen Gesetzesbeschluss dazu gibt, wird es allerdings noch eine Weile dauern.

[mk_ad]

Inhalte und Schutzmaßnahmen

Das Jugendmedienschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor allem vor Mobbing und sexuellen Übergriffen, aber auch vor Kostenfallen durch beispielsweise In-App-Käufe in Spielen schützen. Schutzmaßnahmen könnten bereits altersgerechte Voreinstellungen der Anbieter sein. Auch soll es Beschwerdemöglichkeiten auf Social Media Plattformen geben, sodass sich gemobbte Kinder und Jugendliche wehren können und ihnen geholfen wird.

[mk_ad]

Verpflichtung zu konkreten Schutzmaßnahmen

Die Funke Mediengruppe berichtet unter Berufung auf den Entwurf währenddessen, dass große Plattformen, die mehr als eine Million Nutzer haben, zu konkreten Schutzmaßnahmen verpflichtet werden sollen. Bei einer Nichtbeachtung dieser Pflichten sollen Bußgelder bis zu 5 Millionen Euro fällig werden. Damit die Einrichtung und auch Einhaltung dieser Vorgaben überprüft werden kann, solle die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zu einer Bundeszentrale für Kinder und Medienschutz ausgebaut werden.
Wie man das bereits von DVDs, Spielen auf CD oder auch im Kino gewohnt ist, sollen auch Alterskennzeichnungen für Apps und Inhalte vorgesehen werden.

Passend zum Thema: Studie: Smartphone-Nutzung gesundheitsschädlich für Kinder

Quelle: Westdeutsche Zeitung
Artikelbild: Shutterstock / Von mirtmirt
Lesen Sie auch >   OpenAI's SearchGPT: Angriff auf Googles Suchmaschinenmonopol

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)