Falsche Behauptungen über den Koalitionsvertrag, Seite 137

Autor: Ralf Nowotny

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Falsch
Falsch

Auf WhatsApp kursiert die Behauptung, dass im Koalitionsvertrag stehe, dass viele Migranten nun eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung bekämen.

Es ist sehr löblich, wenn sich Menschen die Zeit nehmen, ziemlich trockene und komplexe Dokumente zu lesen. Weniger löblich ist dann jedoch, wenn die Dokumente nicht ganz verstanden und dann Falschbehauptungen verbreitet werden.
So geschehen mit dem Koalitionsvertrag zwischen der SPD, FDP und den Grünen, in dem stehen soll, dass sehr viele Migranten nun eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung bekommen würden. Die Behauptungen sind jedoch allesamt falsch!

Die Behauptungen

In dem verbreiteten Text wird behauptet, auf Seite 137 bei der Thematik Integration, Migration und Flucht stehe, dass alle Nicht EU-Ausländer, die seit einigen Jahren in Deutschland leben, je nach Dauer eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung, automatisch eine deutsche Staatsbürgerschaft, Anspruch auf Arbeitslosengeld und teilweise sogar Anspruch auf eine bezahlte Wohnung oder Haus haben.

Hier ein Screenshot des verbreiteten Textes:

Die Behauptung über den Koalitionsvertrag
Die Behauptung über den Koalitionsvertrag

Hier nochmal die Behauptungen in der Übersicht:

  • Alle Nicht-EU-Ausländer, die länger als 3 Jahre in Deutschland leben, bekommen eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung
  • Alle Nicht-EU-Ausländer, die länger als 5 Jahre in Deutschland leben, bekommen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Wer weniger als 5 Jahre in Deutschland lebt, aber ein Kind bekommt, bekommt ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft, auch das Kind
  • Alle Migranten, die 2015 und 2016 nach Deutschland kamen, können somit nicht mehr abgeschoben werden, brauchen keine Asylanträge und Aufenthaltserlaubnisse mehr stellen, haben ein Recht auf eine vom Staat bezahlte Wohnung, ab 7 Kindern Recht auf ein eigenes Haus

Die Seite 137 des Koalitionsvertrags

Den Koalitionsvertrag könnt ihr HIER (PDF-Datei) einsehen. Ab Seite 137 (Seite 140 im PDF-Dokument) geht es um die Themen Integration, Migration, Flucht. Im Folgenden gehen wir die einzelnen Abschnitte des Koalitionsvertrags durch und geben in Stichpunkten an, was nun tatsächlich beschlossen wurde.

Aufenthalts- und Bleiberecht

  • Gut integrierte Jugendliche bekommen nach 3 Jahren Aufenthalt und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht gemäß § 25a Aufenthaltsgesetz.

Das bedeutet, diese Jugendlichen müssen ununterbrochen geduldet sein, eine Schule oder Ausbildungsplatz besucht haben, vor dem 21. Lebensjahr den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt haben und deutlich sein muss, dass er sich in die Gesellschaft einfügen kann. Bei schwereren Straftaten verliert auch die Aufenthaltserlaubnis ihre Gültigkeit – und damit auch ein Bleiberecht.

  • Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben, nicht straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, sollen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten können, um in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen

Sprich: Migranten, die mit Beginn des nächsten Jahres wenigstens 5 Jahre in Deutschland wohnen, ohne sich etwas zuschulden kommen zu lassen, bekommen eine einjährige Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

Zudem gibt es keine „Duldung light“ mehr: Tragen Geduldete nicht zur Klärung ihrer Identität bei, wird der Zeitraum der Duldung nicht für ein Bleiberecht angerechnet. Dafür wird das Arbeitsverbot für Migranten, die bereits in Deutschland leben, aber deren Asylverfahren noch läuft, abgeschafft.
Sprich: Migranten können sich sehr viel schneller in das Arbeitsleben integrieren.

Asylverfahren

Erstaunlich, dass dieser Punkt von dem Ersteller des verbreiteten Textes vollkommen übersehen wurde, denn hier wird deutlich, dass hier die Schrauben enger angezogen werden, beginnend mit dem Satz „Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben“.

So sollen Ausreisen nun konsequenter umgesetzt werden, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern wird vereinfacht. Kinder und Jugendliche sind davon ausgeschlossen, die freiwillige Ausreise wird stärker gefördert.

Und was ist mit den anderen Behauptungen im Text?

Nichts!
Im Koalitionsvertrag steht nichts davon, dass Migranten automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, weder aufgrund der Aufenthaltsdauer, noch aufgrund eines in Deutschland geborenen Kindes. Auch nichts davon, dass Migranten nach einer bestimmten Zeit eine Wohnung oder ein Haus zustehen.

Es geht in dem Abschnitt des Koalitionsvertrags um gut integrierte jugendliche und erwachsene Migranten, denen ein Bleiberecht ermöglicht wird. Sie bekommen aber dadurch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft und eine Wohnung oder Haus zur Verfügung gestellt.

Fazit

Die Behauptungen in dem verbreiteten Text sind frei erfunden – selbst mit viel Fantasie sind diese nicht aus dem Koalitionsvertrag herauszulesen.


An dieser Stelle noch einmal der Link zum Koalitionsvertrag
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