Weihnachtgeschenke um jeden Preis, auch wenn sie „auf Pump“ gekauft werden? Vorsicht vor der Kreditfalle!

Die Verbraucherzentrale NRW hat Betreiberfirma der Online-Seiten saturn.de und mediamarkt.de verklagt. Der Grund: Die Angebote können laut Verbraucherzentrale zu einem Rahmenkredit führen, der nach befristeter Zinsfreiheit bei weiteren Einkäufen hohe Kosten verursacht. Ebenso ist die Verbraucherzentrale der Ansicht, dass mangelnde Transparenz am Ende die Menschen in die Irre führt. Sie sehen darin eine Kreditfalle.

In einer Pressemitteilung schreibt die Verbraucherzentrale NRW von einem allzuleichten Einstieg in die mögliche Kreditfalle. Verlockende Schnäppchen, ein geschontes Budget, teure Produkte, die zu null Prozent Zinsen kreditfinanziert werden sollen. Aber so attraktiv solche Angebote in der Werbung klingen: Durch die Hintertür können sie laut Verbraucherzentrale teuer werden und versteckte Nachteile mit sich bringen. Das gilt auch für die Internetangebote von Saturn und Mediamarkt, so die Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Sie hat daher die MMS E-Commerce GmbH verklagt, die das Internetangebot betreibt.

„Wer beim Shoppen die angebotene Null-Prozent-Finanzierung nutzt, kann statt eines Ratenkredits, der nach Abzahlung erledigt ist, unabsichtlich auch einen Rahmenkredit vermittelt bekommen. Dieser bindet dann Verbraucher:innen in der Regel über die konkrete Kauffinanzierung hinaus vertraglich an den Kreditgeber“, kritisiert Marcus Köster, Jurist und Finanzierungsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Weil das aus unserer Sicht auf den Onlineseiten nicht deutlich genug kommuniziert wird, können Verbraucher:innen dies nicht ausreichend erkennen. Sie gehen nach unserer Einschätzung deshalb davon aus, dass eine Null-Prozent-Finanzierung klassisch über einen überschaubaren Ratenkredit erfolgt.“

Kreditfalle?!

Der Haken an der Sache: Bei einem Rahmenkredit stellt die Bank eine Kreditlinie zur Verfügung, die Verbraucher:innen meist über eine mitgelieferte Kreditkarte auch über die erste Verfügung hinaus in Anspruch nehmen können. Für die erste Inanspruchnahme im Rahmen der Kauffinanzierung gilt dann zeitlich befristet die Null-Prozent-Vereinbarung. Den Käufer:innen entstehen also keine Zusatzkosten durch Zinsen.

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Danach und für die weitere Inanspruchnahme des Rahmenkredits ist das aber anders. „Die Zinsen des Rahmenkredits für weitere Anschaffungen sind dann oft sogar noch höher als beim Dispo auf dem Girokonto“, so Köster. „In unserem Klage-Fall gegen die Betreiberfirma der Webseiten www.saturn.de und www.mediamarkt.de lag der eigentliche effektive Jahreszins des Rahmenkredits bei satten 15,9 Prozent.“

Nachdem MMS E-Commerce auf eine Abmahnung der Verbraucherschützer unter anderem wegen Irreführung der Verbraucher:innen nicht reagiert hat, folgt nun die Klage vor dem Landgericht Ingolstadt (AZ: 1 HKO 2646/21).

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