Stimmt es, dass eine EU-Verordnung den maximalen Krümmungsgrad für Bananen vorschreibt?

Das stimmt nicht! Im internationalen Handel wurden Bananen immer nach Größe und Qualität klassifiziert. Weil es aber viele unterschiedliche Normen gab, hat die Europäische Kommission 1994 einheitliche Regeln festgelegt.

Konkrete Vorgaben gibt es für die Größe: Bananen, die aus Drittländern importiert oder innerhalb der EU produziert werden, müssen mindestens 14 cm lang und 2,7 cm dick sein.

Die Verordnung schreibt auch Mindeststandards für die Qualität vor. Dafür werden Bananen in drei Klassen eingeteilt.

Nur die Besten müssen „frei von Missbildungen oder abnormalen Krümmungen“ sein. In den beiden anderen Klassen dürfen Bananen auch Formfehler haben. Ein bestimmter Krümmungsgrad ist in keiner Kategorie vorgeschrieben.

Offenbar einer der Gründe für die EU-Regel: Bestellungen wurden oftmals übers Telefon abgegeben. Mit Bezug auf die Norm konnte dabei einfacher eine bestimmte Qualität sichergestellt werden.

Quellen:

 

 

 

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