Die Behauptung

Aktuell kursieren in den sozialen Medien Meldungen, dass die Krankenkassen in Österreich Begleitpersonen für Musliminnen bei Kuraufenthalten finanzieren.

Unser Fazit

Die Kasse handelt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und niemand wird aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht bevorzugt oder benachteiligt wird. Die Behauptung, dass Krankenkassen Begleitpersonen für Musliminnen bei Kuraufenthalten finanzieren würden ist ein Fake!

Die wiederholte falsche Behauptung: Seit Jahren, genauer gesagt bereits seit 2015, kursiert ein Bild im Netz, das eine Behauptung aufstellt: Wenn in Österreich einer Muslimin eine Kur genehmigt wird, dürfe der Ehemann sie kostenlos begleiten. Dieses Bild und seine Behauptung machen aktuell erneut die Runde in den sozialen Medien. Wir selbst haben hier schon einmal darüber berichtet!


Screenshot Facebook: "„Nicht zu glauben, oder ? Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der  Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es  in Österreich abläuft !“"
Screenshot: Facebook

Der Text auf dem Bild lautet:

„Nicht zu glauben, oder ? Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der  Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es  in Österreich abläuft !“


Die Antwort zum Thema „Kuraufenthaltder Krankenkasse aus 2017

„Derzeit werden in den sozialen Medien Nachrichten verbreitet, wonach die Krankenkassen bei einem Kuraufenthalt Begleitpersonen für Musliminnen finanzieren. Diese Behauptung ist frei erfunden! Die #OÖGKK handelt auf Basis von gesetzlichen Bestimmungen. Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – weder aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht. Wenn Sie ein solches oder ein ähnliches Gerücht erreicht, dann kontaktieren Sie uns bitte unter 05 78 07 – 0 oder [email protected]. Wir bemühen uns um Aufklärung! Bitte helfen Sie uns, diese Information zu verbreiten und teilen Sie diesen Beitrag – danke!“

MIMIKAMA

Die OÖGKK, die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse, hat bereits 2017 auf ihrer Facebook-Seite darauf hingewiesen, dass diese Behauptung falsch ist. Sie betont, dass die Kasse auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen handelt und niemand aufgrund von Alter, Herkunft, Religion oder Geschlecht bevorzugt oder benachteiligt wird. Die Behauptung, dass Krankenkassen Begleitpersonen für Musliminnen bei Kuraufenthalten finanzieren würden, wurde von der OÖGKK klar als frei erfunden bezeichnet.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen

Gemäß § 155 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) können die Krankenversicherungsträger Kuren als „Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit“ gewähren, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Zudem werden die Fahrtkosten zu einer Kur von den meisten Gebietskrankenkassen seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr übernommen. Eine Begleitperson wird nur dann finanziert, wenn diese aus medizinischen Gründen mitreisen muss, z.B. als Pfleger oder Betreuer. Eine Kostenerstattung für eine Begleitperson aus religiösen Gründen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Die islamische Perspektive

Nach Auffassung der islamischen Glaubensgemeinschaft gibt es keinen religiösen Grund, den Ehemann als Begleitperson mitzunehmen. Es gibt zwar eine Passage im Koran, die besagt, dass eine Frau das Haus nicht ohne Begleitung ihres Mannes verlassen soll, aber es gibt keine Interpretation dieser Passage, die speziell für Kuren gilt.

Fazit: Die Behauptung, der Ehemann einer muslimischen Frau habe automatisch das Recht, sie kostenlos zur Kur zu begleiten, ist nichts anderes als eine in den sozialen Medien verbreitete Falschinformation. Sie trägt zur Fremdenfeindlichkeit bei, indem sie fälschlicherweise suggeriert, Muslime würden bevorzugt behandelt. Tatsächlich werden Kuren und die damit verbundenen Kosten aufgrund der angespannten Finanzen der Krankenkassen generell sorgfältig geprüft und nur bei medizinischer Notwendigkeit bewilligt.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)