Die Behauptung

In einem in sozialen Netzwerken kursierenden Video wird behauptet, Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Frauen, Senioren und Jugend, habe angekündigt, künftig ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro für „falsche Meinungsäußerungen“ zu verhängen.

Unser Fazit

Das Video wurde aus dem Zusammenhang gerissen und falsch interpretiert. Lisa Paus hat sich nicht zur Bestrafung von Meinungsäußerungen im Zusammenhang mit dem DSA geäußert, sondern über Maßnahmen gegen Gehsteigbelästigung gesprochen.

Gerüchte/Behauptungen

In einem 18-sekündigen Videoausschnitt scheint Lisa Paus zu erklären, dass „falsche Meinungsäußerungen“ künftig mit einer Geldstrafe von 5000 Euro geahndet werden können. Ein eingeblendeter Artikel mit der Überschrift „Richter warnt: Meinungsfreiheit in der EU in akuter Gefahr“ verstärkt den Eindruck, dass sie sich auf das EU-Gesetz DSA bezieht.

Screenshot des Posts auf X (Link)
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Bewertung

Das Video der Bundesfamilienministerin ist echt, wurde aber in einem falschen Kontext verbreitet. Lisa Paus sprach tatsächlich über Gehsteigbelästigung und nicht über das DSA oder „falsche Meinungsäußerungen“.

Die Fakten zur Rede von Lisa Paus

Der Videoclip stammt vom 24. Januar 2024. An diesem Tag gab Lisa Paus nach einer Kabinettssitzung ein Statement ab, in dem sie Maßnahmen gegen sogenannte Gehsteigbelästigung vorstellte. Das Bundeskabinett beriet über einen Gesetzentwurf, der Frauen besser vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner schützen soll. Der Entwurf sieht vor, dass Belästigungen auf dem Gehweg als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit bis zu 5000 Euro bestraft werden können.

Im Video fehlen allerdings mehr als drei Minuten des vollständigen Statements, wodurch der Kontext verloren geht. Ohne diesen Kontext könnte man fälschlicherweise annehmen, dass Paus über jegliche belästigende Meinungsäußerung spricht.

Weiterführende Informationen

Die im Video eingeblendete Überschrift stammt aus einem Artikel der „Berliner Zeitung“ vom Januar 2024. Der Artikel beschäftigt sich mit dem EU-Gesetz zu digitalen Diensten (DSA) und warnt vor möglichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch das Gesetz. Durch die Kombination dieses Artikels mit dem gekürzten Videoclip von Lisa Paus wird ein falscher Zusammenhang hergestellt.

Es ist wichtig zu betonen, dass Meinungen nicht richtig oder falsch sein können, da sie persönliche Ansichten oder Überzeugungen darstellen. Die Meinungsfreiheit ist durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Tatsachenbehauptungen hingegen, die überprüfbar oder widerlegbar sind, können strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie falsch sind.

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Quelle: dpa-factchecking

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)