Faktencheck: Die Maske verstößt nicht gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung!

Was durch Medienberichte suggeriert wurde, hat sich als haltlos erwiesen. Mimikama hat direkt bei den Ministerien und der Polizei angefragt: Die Maske verstößt nicht gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung!

Autor: Andre Wolf

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In Österreich herrscht seit Kurzem Verunsicherung: Verschiedene Zeitungen haben berichtet, dass das Tragen einer Maske in Zukunft nicht mehr straffrei sein würde. Dabei beziehen sie sich auf das Verbot der Gesichtsverhüllung in Österreich, das seit dem 1. Oktober 2017 im ganzen Land gilt. Das sogenannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz soll unter anderem „zwischenmenschliche Kommunikation ermöglichen, die für ein friedliches Zusammenleben in einem demokratischen Rechtsstaat erforderlich ist“. Das Gesetz gilt für alle Personen, die sich in Österreich aufhalten.

Es gibt jedoch Ausnahmen zu diesem Verbot. Trotzdem haben einzelne Medienberichte (hier/hier/hier) suggeriert, dass Bürgerinnen und Bürger, die in Zukunft freiwillig einen Mundschutz in der Öffentlichkeit tragen würden, nachweisen müssten, dass sie aus medizinischen Gründen eine Maske tragen. Auch wird die Polizei zitiert, die je nach Situation entscheiden würde, ob eine Strafe in Höhe von 150 € fällig wäre oder nicht. Laut einer Aussage der Polizei „wird vor allem in den nächsten Monaten verhältnismäßig eingeschritten. Wenn die Person eine gesundheitliche Begründung glaubhaft machen kann, liegt keine Verwaltungsübertretung vor“.

Faktencheck Maske und das Verbot der Gesichtsverhüllung

Die klare Aussage lautet: Nein, man macht sich nicht strafbar, wenn man einen medizinischen Mundschutz oder eine FFP2-Maske in der Öffentlichkeit oder in öffentlichen Verkehrsmitteln trägt. Wir haben dazu verschiedene Statements von den Behörden eingeholt, die ganz deutlich davon sprechen, dass das Tragen eines Mundschutzes in der Öffentlichkeit weiterhin straffrei ist.

Wir haben entsprechende Statements der Behörden bekommen. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz schreibt uns:

Sehr geehrter Herr Wolf,
nachfolgend finden Sie ein Statement von Gesundheitsminister Johannes Rauch hinsichtlich der aktuellen Debatte zum Vermummungsverbot:

Maskentragen stellt KEINEN Verstoß gegen das Vermummungsverbot dar! Wer freiwillig Maske trägt, schützt sich und andere. Die Klarstellung wird gerade vom Innenministerium ausgearbeitet.

Beste Grüße
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Kabinett Bundesminister Johannes Rauch

Aus dem Innenministerium, welche in den Medienberichten immer wieder angegeben wurde, haben wir über die Polizei Wien folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrter Herr Wolf,

Aus polizeilicher Sicht kann man hier „entwarnen“ – es muss sich grundsätzlich niemand in Österreich Sorgen machen, wegen des Tragens einer medizinischen Schutzmaske zum Schutz vor der Corona-Infektion eventuell gegen das AGesVG zu verstoßen. Die Intention dieses Gesetzes geht grundsätzlich in eine völlig andere Richtung und – wichtiger – in unserer post-pandemischen Phase hat der Schutz der eigenen und der Gesundheit der Mitmenschen definitiv Priorität gegenüber dieser Verwaltungsmaterie.
Dies wird derzeit erlassmäßig seitens der Bundespolizeidirektion im BMI für alle PolizistInnen geregelt, damit hier auch für die KollegInnen Handlungssicherheit herrscht und es zu keinen Missverständnissen kommt.

Mit besten Grüßen,
Bundesministerium Inneres
Abteilung I/10 Öffentlichkeitsarbeit
Ressortkommunikation

Fazit

„Wer heute eine Maske trägt, könnte im schlimmsten Fall abgestraft werden“ = Nein.
„Vermummung: Tragen von Masken eigentlich wieder verboten“ = Nein.
„Wird Tragen von Masken in Wiener Öffis bald bestraft?“ = Nein.
Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt straffrei, da es keinen Verstoß gegen das Verbot der Gesichtsverhüllung darstellt.

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