Mein Kind schaut Pornos im Internet
Ob Gewalt- oder Nacktvideo – manchmal haben Erwachsene das Gefühl, das Internet steckt voll von solchen Inhalten. Das entgeht auch Kindern nicht und weckt häufig sogar Neugier. (Eine Information von SCHAU HIN!)
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Begleiten Eltern ihr Kind von Beginn an beim Surfen, können sie rechtzeitig darüber sprechen, dass es im Netz auch Dinge gibt, die ihm komisch oder eklig vorkommen, Fragen aufwerfen oder sogar zunächst auch faszinieren können. Dabei kann es vorkommen, dass Heranwachsende per Zufall auf nicht-altersgerechte Inhalte stoßen, sie zugeschickt bekommen oder gezielt danach suchen.
Nicht so, sondern so!
Du bekommst mit, dass dein Kind sich im Netz ungeeignete Inhalte wie Pornografie oder Gewalt anschaut und erteilst daraufhin direkt ein Smartphone-Verbot.
NICHT SO, SONDERN SO:
Ihr habt Absprachen dazu getroffen, wie dein Kind damit umgeht, wenn es auf ungeeignete Inhalte stößt. Vor allem sollte dein Kind sich immer an dich wenden können, ohne Strafen und Verbote zu fürchten.
Vertrauen aufbauen
In jedem Fall ist es wichtig, dass Eltern das nötige Vertrauen aufbauen, damit sich ihr Kind bei Konfrontation mit entsprechendem Material an sie wendet. Am besten ermutigen Eltern ihr Kind dazu, sich mitzuteilen, auch wenn es dies möglicherweise als peinlich empfindet und versprechen ihm, dass es keine Verbote fürchten muss. Auf Fragen des Kindes zu Dingen, die es im Internet gesehen hat und durch die es verunsichert ist, sollten sie altersgerecht eingehen.
SCHAU HIN!-Tipp:
Technische Maßnahmen wie das Aktivieren von Sicherheitseinstellungen, Einrichten geschützter Surfräume und die Installation von Jugendschutzprogrammen bei internetfähigen Geräten minimieren das Risiko auf unpassende Inhalte zu stoßen.
In einem Artikel hat SCHAU HIN! für euch zusammengefasst, auf was beim Schutz vor Pornografie außerdem noch zu beachten ist!
Zum Artikel: So schützen Eltern ihr Kind vor Pornografie im Netz
Lesen Sie auch, warum man Kinder man mit dem Smartphone nicht alleine lassen sollte!
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war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
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