Unternehmen, die Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp in der Pandemie verstärkt zur Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern nutzen, gehen potenzielle Sicherheitsrisiken ein.

Es geht hier um den Datenschutz, wenn die unterschiedlichen Messenger nicht mit Bedacht verwendet werden. Danach riskieren Unternehmen, Verbände und Behörden hohe Sanktionen, wenn sie bei der internen oder externen Kommunikation die Datenschutzvorgaben verletzen, wie das Forschungszentrum Informatik (FZI) warnt.

Nutzungsfehler und daraus resultierende Datenschutzverletzungen können Millionen Euro kosten.

Verstärkte Nutzung im Trend

Die Einhaltung der rechtlichen Datenschutzbestimmungen ist für Unternehmen ein relevantes Thema. Laut einer Studie des Digitalverbands BITKOM vom Mai dieses Jahres nutzen bereits zwei Drittel aller Unternehmen Messenger-Dienste für die interne und externe Kommunikation. Zum Vergleich: 2020 waren es noch 50 Prozent und 2018 erst 37 Prozent.

Ein allzu unbedachter Einsatz der praktischen Dienste kann jedoch folgenreich enden. So sieht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei bestimmten Verstößen Geldbußen von bis zu 20 Mio. Euro oder vier Prozent des weltweiten Vorjahresumsatzes vor.

Sanktionen in Millionenhöhe wurden tatsächlich bereits verhängt – allein im dritten Quartal 2021 waren es laut einer Erhebung von Finbold 984,47 Mio. Euro – die Londoner Finanzanalysten hatten dafür ein Spezialportal für DSGVO-Strafen ausgewertet.

Geschäftsgeheimnisse in Gefahr

Ein weiteres Risiko laut den Experten: Geschäftsgeheimnisse genießen nach neuer Rechtslage laut dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) nur dann rechtlichen Schutz, wenn sie mit angemessenen Maßnahmen geschützt werden. Es liegt also im Interesse der Unternehmen, bei der Nutzung von Messenger-Diensten auch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen konsequent zu wahren, heißt es.

Die FZI-Experten warnen auch vor der Nutzung von Angeboten, die einen Datentransfer in ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums vorsehen, für das kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission vorliegt.

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Mit dem Wegfall des „Privacy Shield“-Abkommens zwischen der EU und den USA im Jahr 2020 sei auch das Weiterleiten von Daten in die Vereinigten Staaten problematisch.

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Quelle: Pressetext

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