Gewinn-Nachricht entpuppt sich als Millionenlos

Autor: Tom Wannenmacher

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Ein absoluter Ausnahmefall ereignete sich jetzt in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Verbraucherin wandte sich mit einem Brief an unsere Juristin – angeblich hätte sie einen Millionengewinn gemacht.
Ein absoluter Ausnahmefall ereignete sich jetzt in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Verbraucherin wandte sich mit einem Brief an unsere Juristin – angeblich hätte sie einen Millionengewinn gemacht.

Immer wieder warnt die Verbraucherzentrale vor Abzocke-Schreiben, die den Thüringern angebliche Lotto-Abonnements vorgaukeln. Meist sind es betrügerische Inkasso-Büros, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu Zahlungen für nie abgeschlossene Gewinnspiel-Verträge drängen wollen.

Ein absoluter Ausnahmefall ereignete sich jetzt in einer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Eine Verbraucherin wandte sich mit einem Brief an unsere Juristin – angeblich hätte sie einen Millionengewinn gemacht.

„Es gibt zu Ihrem Mega-Los sehr erfreuliche Neuigkeiten. Sie haben gewonnen!“ stand auf dem Schreiben, das die Verbraucherin der Rechtsberaterin Kristin Fernschild unter die Nase hielt. Gleich darunter die glatte Summe: „1.000.000 Euro“.

„Meine erste Reaktion, als die Frau mir ihre Gewinn-Benachrichtigung der Deutschen Fernsehlotterie zeigte, war: Das kann nicht sein“, berichtet Kristin Fernschild. Vor allem, dass die Verbraucherin ihre Bankverbindung angeben sollte, ließ sie aufhorchen.

Millionengewinn: Weil die Frau allerdings tatsächlich Lotto spielt und das Schreiben professionell aussah, ging die Beraterin dem Fall nach. Kritisch prüfte sie, ob die im Brief angegebene Adresse und Telefonnummer der Fernsehlotterie mit den Angaben im Impressum übereinstimmen. Ein Anruf der Juristin bei dem Unternehmen in Hamburg brachte dann Gewissheit: Die Verbraucherin hat das große Los gezogen. Und: Bei einer solchen Gewinnsumme lässt sich die Deutsche Fernsehlotterie tatsächlich die Bankverbindung bestätigen.

„Ich hätte nie geglaubt, dass das wahr ist und ich einmal Glücksfee spielen darf“, sagt Kristin Fernschild, die der Frau anschließend am Telefon die frohe Botschaft überbringen durfte.

Ob Fake-Mahnungen angeblicher Inkasso-Büros oder Gewinn-Benachrichtigungen, die den Gewinner zur Herausgabe seiner Kontoverbindung drängen: In puncto Glücksspiel ist bei Verbrauchern wie bei Beratern gewöhnlich eine gesunde Skepsis geboten. „Dass sich ein Verbraucher, der sich an uns wendet, tatsächlich über einen solch hohen Gewinn freuen darf, stellt in unserem Beratungsalltag eine absolute Ausnahme dar“, erklärt Kristin Fernschild.

Dem Gros der Verbraucher raten sie und ihre Kollegen zu besonderer Vorsicht, wenn Briefe von einem Gewinnspiel-Unternehmen oder einem angeblichen Inkasso-Büro ins Haus flattern. In der Beratung der Verbraucherzentrale werden die Schreiben kritisch geprüft.

Gewinn-Benachrichtigungen: Das sollten Sie beachten

  1. Haben Sie tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen? Falls ja, prüfen Sie ob die im Schreiben angegebene Losnummer bzw. Abonummer mit Ihrer übereinstimmt.
  2. Prüfen Sie, ob die im Brief angegebene Telefonnummer und Adresse des Unternehmens dieselben sind wie in den Kontaktangaben im Impressum auf der Webseite.
  3. Werden Sie in der Gewinn-Benachrichtigung aufgefordert, Ihre Bankverbindung preiszugeben? Dies sollten Sie nur tun, wenn Sie absolut sicher sind, dass Sie am Gewinnspiel teilgenommen haben. Fragen Sie unter der angegebenen Telefonnummer beim Lotto-Unternehmen nach, ob Sie tatsächlich gewonnen haben.
  4. Oft geben betrügerische Inkasso-Büros vor, im Auftrag von Gewinnspielfirmen zu agieren. Lassen Sie sich von ihren Drohbriefen nicht unter Druck setzen. Strotzt das Anschreiben vor Fehlern, ist eine Kontoverbindung im Ausland angegeben und handelt es sich um ein Inkasso-Büro, das nicht in Deutschland registriert ist? Ignorieren Sie solche Zahlungsaufforderungen.

Wer Zweifel hat, ob Inkassoschreiben berechtigt sind, kann sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Termine für eine Telefonberatung können hier reserviert werden. Eine telefonische Vereinbarung von Terminen unter (0361) 555 14 0 ist erst wieder ab 3. Januar 2022 möglich.

Eine erste Einschätzung bietet auch der „Inkasso-Check“ der Verbraucherschützer.


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