Ein Hinweis unseres Kooperationspartner Watchlist-Internet: Während dem mobilen Surfen können Konsument/innen ungewollte Aboverträge abschließen. Das geschieht, indem sie beispielsweise ein Werbefenster oder eine vermeintliche Virenwarnung schließen.

Wie Sie in einem vergleichbaren Fall vorgehen und wie Sie sich generell vor ungewollten Vertragsabschlüssen über WAP-Billing schützen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Das Wireless Application Protocol („WAP“) optimiert Websites für mobile Endgeräte. Es ermöglicht Dritten das Auslesen der Rufnummer. Dadurch ist es Smartphone-Benutzer/innen möglich, mit Ihrem Endgerät Einkäufe zu tätigen oder Aboverträge abzuschließen. Den Abschluss eines Abovertrags bestätigt der Mobilfunkanbieter – er übernimmt die Abrechnung – mit einer Kurzmitteilung an seine Kund/innen:

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Lieber Kunde.

Das Abo von Euro 6,00(Abo, 1x pro Woche) beim Anbieter XY – Vidsxxx erscheint auf ihrer nächsten Handyrechnung.

Auf xxxxxx/abomanager können sie ihr Abo verwalten.

Ihr xx Serviceteam

[/mk_info]

Welche Probleme gibt es?

Unseriöse Anbieter verwenden WAP-Billing dafür, um mit Konsument/innen ungewollte Aboverträge abzuschließen. Das geschieht beispielsweise mit einem Werbefenster oder einer vermeintlichen Virenwarnung, die während dem mobilen Surfen am Smartphone aufscheint. Benutzer/innen, die die störende Einschaltung schließen wollen, „akzeptieren“ durch das Wegklicken einen kostenpflichtigen Vertrag. Einen ordnungsgemäßen Hinweis über die Kosten, Angaben über das gesetzliche Rücktrittsrecht oder die gesetzlichen Informationspflichten gibt es bei diesem unseriösen Vertragsabschluss nicht.

MIMIKAMA
Werbung, die zu einem Abovertrag führt.

Sie sind in eine Abo-Falle getappt?

Wenn Sie ein ungewolltes Abo abgeschlossen haben, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Mobilfunkanbieter auf. Teilen Sie ihm mit, dass Sie niemals einen gültigen Vertrag mit dem in der Bestätigungs-SMS genannten Anbieter eingegangen sind. In aller Regel sollte das dazu führen, dass Ihr Mobilfunkanbieter das Abo storniert und Ihnen keine Kosten in Rechnung stellt. Gelingt das nicht, erheben Sie nach Erhalt der Rechnung einen schriftlichen Einspruch gegen diese. Führen Sie das gleiche aus. Ist dieser Schritt erfolglos, können Sie ein Schlichtungsverfahren bei der RTR einleiten.

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Die Watchlist Internet empfiehlt:

Deaktivieren Sie für Ihre Rufnummer WAP-/Web-Billing sowie Mehrwertdienste. Das verhindert, dass Sie während dem mobilen Surfen ungewollte Abo-Verträge abschließen. Bitte beachten Sie, dass dadurch unter Umständen gewollte Einkäufe nicht möglich sind!

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)