Handy-Abofallen: Mobilfunkfirmen ziehen Kunden über den Tisch

Autor: Tom Wannenmacher


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Mobilfunkfirmen sind verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn der Kunde dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangt
Mobilfunkfirmen sind verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn der Kunde dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangt

Sie können es nicht lassen. Für Mobilfunkfirmen ist das Abrechnen von Drittanbieter-Leistungen und Mehrwertdiensten per Handyrechnung offenbar so attraktiv, dass sie weiterhin Grauzonen ausnutzen, um zu verdienen.

-Das berichtet die Stiftung Warentest in der November-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest.-

Auch nach den seit Februar geltende neuen Regelungen zum Schutz von Mobilfunkkunden verstoßen Anbieter gegen geltendes Recht, etwa weil sie mit der Sperre des Mobilfunkanschlusses drohen. Dies ist illegal, wenn Kunden mit ihren eigentlichen Telefonkosten gar nicht im Rückstand sind. Finanztest berichtet sogar über Fälle, in denen Mobilfunkfirmen eigene Leistungen aufführten, die Kunden überhaupt nicht bestellt hatten.

Über die Mobilfunkrechnung können Kunden das bezahlen, was sie per Handy im Internet gekauft oder abonniert haben, etwa Spiele oder Videos. Dieser Betrag wird zusammen mit den Telefonkosten vom Konto abgebucht. Das kann sinnvoll sein, etwa beim Bezahlen von Parktickets, Fahrkarten und Zeitschriftenartikeln aus dem Netz. Doch seit Jahren beschweren sich Mobilfunknutzer, dass sie auf diesem Weg auch für Dinge zur Kasse gebeten werden, die sie nie gekauft haben.

Deshalb unbedingt die Mobilfunkrechnung checken und gegebenenfalls Widerspruch einlegen. „Nicht beirren lassen, wenn der Anbieter als angeblichen Bestellbeweis nur eine unplausible Zusammenstellung von Zahlen und Buchstaben vorlegt, denn das reicht nicht als Nachweis für eine willentliche Bestellung“, so der Finanztest-Experte Theo Pischke. Außerdem ist die Mobilfunkfirma verpflichtet, eine Drittanbietersperre einzurichten, wenn der Kunde dies online, per E-Mail oder telefonisch verlangt. Sie hilft aber offenbar nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist.

Der Artikel Handy-Abofallen findet sich in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/handy-abofallen abrufbar.

Artikelbild: Shutterstock / Von giggsy25


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