Schnell mal den Kontostand abfragen oder eine Rechnung bezahlen – Online-Banking ist ein Kinderspiel. Allerdings versuchen Betrüger auch hier, uns zu überlisten.

Seit Jahresbeginn sind bereits rund 100 Anzeigen wegen einer Betrugsmasche beim Online-Banking erstattet worden. Der Schaden beläuft sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag.

Die Polizei warnt

Bei dieser Betrugsmasche werden Bankkunden, die über eine Suchmaschine auf die Website ihrer Hausbank gelangen wollen, auf täuschend echt aussehende Fake-Websites geleitet. Beim Lock-In zum Online-Banking erfolgt dann eine Fehlermeldung mit der Aufforderung eine bestimmte Telefonnummer anzurufen, weil das Konto angeblich gesperrt sei.

Hier fordert ein vermeintlicher Mitarbeiter der Bank den Fernzugriff auf den Rechner des Kunden, um das Problem zu beheben. Den Tätern gelingt es so, Zugriff auf das Konto ihres Opfers zu erlangen und Software auf dessen Rechner zu installieren, um beispielsweise ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen.

Die Täter eröffnen anschließend ein Konto bei einer Onlinebank auf den Namen ihrer Opfer. Zur Identifizierung werden die Opfer aufgefordert, ein Video-Ident-Verfahren durchzuführen oder eine Ausweiskopie hochzuladen – dies sei angeblich erforderlich, um ihr Bankkonto wieder freizuschalten.

Im Anschluss hieran veranlassen die Täter Überweisungen auf die so angelegten Konten, die Opfer werden in diesem Zusammenhang aufgefordert, die entsprechenden Transaktionsnummern (TAN bzw. iTAN) mitzuteilen. Diese seien angeblich nötig, um die Freischaltung des Kontos abzuschließen.

Tipps

Ihre Polizei rät:

  • Besuchen Sie die Website Ihrer Bank nie über eine Suchmaschine
    bzw. Verlinkung.
  • Erlauben Sie Ihnen unbekannten Personen keinen Zugriff auf Ihren
    PC; im Zweifel rufen Sie den Kundenservice Ihrer Bank über eine
    selbst recherchierte Telefonnummer an.
  • Übermitteln Sie niemals Ausweiskopien im Internet.
  • Das Video-Ident-Verfahren ist nur nötig, um ein neues Konto bei
    einer Onlinebank zu eröffnen. Führen Sie es nicht zu anderen
    angeblichen Zwecken durch.
  • Die TAN bzw. iTAN ist Bestandteil der sogenannten
    „Zwei-Faktoren-Authentifizierung“ und nur für den Kontoinhaber
    bestimmt. Geben Sie diese niemals an andere Personen weiter.

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Quelle: PP/Polizei Hamburg
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