In Norwegen sagt man dem Schönheitswahn den Kampf an und fordert künftig die Kennzeichnung von retuschierten Fotos. Bye-bye, Bodyshaming!

Fotografen kennen sie, die Wünsche der Kunden für ihre Fotos: Die Beine etwas länger machen, hier und dort ein paar Kilos verschwinden lassen, Muskeln ein wenig ausgeprägter darstellen, … – die Wunschliste ist oftmals sehr lang. In vielen Fällen reichen cleveres Posing und das Wissen um Lichtsetzung aus, doch manchmal muss zum digitalen Zauberstab gegriffen und mittels Bildbearbeitung und Retusche noch ein klein wenig nachgeholfen werden.

Was bei privaten Fotos schon an Verschönerungen betrieben wird, schlägt sich bei Influencern und auch in der Werbung nochmals mehr nieder. Hier werden Körperformen angepasst, die Haut glatt gebügelt, die Haare voluminöser gestaltet – die Liste lässt sich unendlich fortsetzen. Und oft entstehen hier Menschen, die es ihm wahren Leben schlicht nicht gibt.

Bodyshaming: Gefakte Fotos fördern verzerrte Wahrnehmung

Dass dieser Schönheitswahn und das Streben nach dem perfekten Aussehen auch negative Auswirkungen mit sich bringt, steht außer Frage. Viele orientieren sich am scheinbar makellosen Erscheinungsbild der „Vorzeige-Idole“. Daraus resultiert allerdings auch, dass man sich davon geblendet in der eigenen Haut nicht mehr ganz so wohl fühlt. Bodyshaming ist ein Begriff, über den man in den letzten Jahren leider allzu oft stolpert.

Fotos von scheinbar perfekten Menschen mit makellosem Aussehen fördern eine verzerrte Wahrnehmung. Tagtäglich gaukeln sie einem in sozialen Medien und in der Werbung vor, dass die Welt voll von Topmodels sei. Vor allem Kinder und Jugendliche leiden unter dieser Form von Wahrheitsverzerrung.

Einzigartiges Gesetz in Norwegen

Norwegen möchte nun gegen den vorherrschenden Schönheitswahn und Bodyshaming vorgehen, indem es ein Gesetz verabschiedet hat, wonach retuschierte Fotos in der Werbung und auch von Influencern als ebensolche gekennzeichnet werden müssen.

Das Gesetz greift ab Sommer 2022. Ab diesem Zeitpunkt müssen retuschierte Fotos als solche gekennzeichnet werden. Unabhängig davon, ob diese in Werbemitteln von großen Konzernen oder von Influencern veröffentlicht werden.

Eine Kennzeichnung ist immer dann erforderlich, wenn etwas am Körper, an der Haut oder an der Größe der abgebildeten Models verändert wurde. Durch diese Kennzeichnungen sieht man, dass beispielsweise ein Bauch abgeflacht wurde, Muskeln vergrößert wurden oder das Model künstlich „gewachsen“ ist.

Was erlaubt ist, sind ganzheitliche Bildbearbeitungen. Darunter fallen beispielsweise Anpassungen der Helligkeit oder auch Schärfung eines Bildes.

Kontrolle durch den Verbraucherschutz

Das Familienministerium möchte für die Kennzeichnung ein Logo entwickeln, das bei aufgehübschten Fotos angebracht werden muss.

Wird das Gesetz umgangen oder werden Fotos ohne die geforderte Kennzeichnung veröffentlicht, drohen Bußgelder.

„instavsreality“

Dass dieses Thema allgegenwärtig ist, haben bereits einige Influencer aufgenommen. Unter dem Hashtag #instavsreality finden sich unbearbeitete Fotos oder auch Vergleichsfotos, mit denen sie ihren Followern zeigen, dass hinter den oftmals „perfekten Illusionen“ ganz normale Menschen mit all ihren Macken und Kanten und auch Makeln stecken.

Ein guter Schritt in die richtige Richtung! Denn seien wir mal ehrlich: Wer oder was ist schon perfekt?

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Quelle: n-tv.de


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