Ein Sharepic im Design des Bildungsportals NRW behauptet, es gäbe keinen Unterricht mehr im laufenden Schuljahr. Das Bild ist manipuliert.

Behauptung: In NRW gibt es keinen Unterricht mehr im laufenden Schuljahr

Das Sharepic ist manipuliert und die Behauptung falsch.
Der Unterricht ist lediglich bis zum 20. April 2020 eingestellt.

Aktuell kursiert ein manipuliertes Bild im Namen des „Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen“. So wird behauptet, dass im laufenden Schuljahr 2019/2020 grundsätzlich kein Unterricht mehr stattfinden würde.

Es geht dabei um den ersten gezeigten Screenshot:

Vergleich mimikama.org
Vergleich mimikama.org

Der Faktencheck

Eine Pressemitteilung des Bildungsportals NRW vom 13. März klärt auf:

Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:

„Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen.

Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geleistet werden. Ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und unterstützt werden.“

Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren. Grundsätzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt:

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  • Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.
  • Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten – zum Beispiel zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs – werden die Schulen zeitnah informiert.
  • Die Bemühungen des Schulministeriums sind darauf ausgerichtet, dass den Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen.

„Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden regelmäßig überprüft und die Lage fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle Einschätzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden.

Sie verfügen über die nötige Expertise und informieren regelmäßig über die Gefährdungslage für die gesamte Bevölkerung. Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren“,

erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Die Schulmail, mit der das Schul- und Bildungsministerium heute sämtliche Schulen und Schulträger in Nordrhein-Westfalen über die aktuellen Entwicklungen informiert hat, finden Sie hier.

Fazit:

Die Behauptung, es gäbe keinen Unterricht mehr im laufenden Schuljahr, ist falsch. Der Unterricht ist lediglich bis zum 19. April 2020 eingestellt.

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)