Parship-Nutzer können sich Sammelklage anschließen
Autor: Tom Wannenmacher
Ab sofort können Nutzer sich einer Klage gegen das Dating-Portal Parship anschließen. Musterfeststellungsklage gegen Parship: Anmeldung jetzt möglich! Bundesamt für Justiz hat Klageregister eröffnet.
- Verbraucher:innen können sich kostenlos beim Bundesamt für Justiz für die Klage registrieren.
- Fristlose Kündigung des Parship-Vertrags kann eingereicht werden.
- Hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen möglich.
Gute Nachrichten für Parship-Kund:innen: Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zugelassen. Mit der Klage gegen Parship will der vzbv Nutzer:innen aus langen und teuren Verträgen heraushelfen. Betroffene können sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
„Betroffene Parship-Nutzer:innen können nun aktiv werden“, sagt Henning Fischer, Referent beim vzbv. „Die Eintragung in das Register ist schnell erledigt und kostenlos. Um das weitere Verfahren kümmert sich der vzbv.“
Fristlose Kündigung der Verträge möglich
Ist die Klage des vzbv erfolgreich, können Nutzer:innen zum Teil auf hunderte Euro Erstattung von zu Unrecht verlangten Mitgliedsbeiträgen hoffen. Dafür müssen sich Betroffene, die eine kostenpflichtige Parship-Mitgliedschaft erworben haben, in das Klageregister eintragen.
Wer seinen laufenden Vertrag bislang nicht fristlos gekündigt hat, kann dies noch tun und sich an der Klage beteiligen. Für die Kündigung stellt der vzbv auf seiner Webseite einen Textbaustein bereit.
Urteil ist bindend
Wie bei allen Musterfeststellungsklagen gilt: Wer sich in das Klageregister eintragen lässt und somit an der Klage teilnimmt, ist an das Urteil gebunden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Weitere Rechte oder Pflichten bringt die Eintragung nicht mit sich. Verbraucher:innen müssen nicht zur mündlichen Verhandlung erscheinen und haben keine Kosten zu tragen.
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