PayPal: Jahresgebühr für inaktive Nutzer

Ab dem 16. Dezember könnte PayPal inaktive Nutzer mit einer Jahresgebühr belasten. Mimikama bietet wichtige Informationen und klärt über die Regelung auf

💬Was sollte man tun, wenn ein Konto gehackt wurde? Antworten finden Sie im Leitfaden Account gehackt.

Anwender müssen sich bei PayPal einloggen oder eine Transaktion machen, sonst wird ab dem 16. Dezember eine Zahlung fällig – das gilt aber nicht für Deutschland und Österreich.

US-Online-Bezahlriese PayPal will Kunden ab dem 16. Dezember eine jährliche Gebühr von umgerechnet mehr als 13 Euro abverlangen, wenn sie ihren Account nicht benutzen. Die Zahlung wird fällig, sobald sich User in den vergangenen zwölf Monaten entweder nicht eingeloggt oder keine Transaktion durchgeführt haben. In Deutschland und Österreich soll die Gebühr zu diesem Zeitpunkt aber nicht gelten.

Mimikama braucht Verstärkung – hilf uns, eine weitere Person ins Team zu holen

Benachrichtigung im Voraus

Laut einem Bericht von „Money Saving Expert“ wird sich die Gebühr auf zwölf Pfund (13,20 Euro) belaufen. In Zukunft will PayPal inaktive Anwender im Voraus auf die Gebühr aufmerksam machen. Sie sollen Benachrichtigungen jeweils 60 Tage, 30 Tage und eine Woche vor der Abrechnung erhalten.

Ist auf einem PayPal-Konto kein Geld vorhanden, wird das Unternehmen keine Gebühr verlangen. Kündigen Anwender, die jetzt schon inaktiv sind, vor dem 16. Dezember ihr Konto oder machen eine Transaktion, gilt die Gebühr für sie nicht. Wollen Kunden ihren Account schließen, können sie das nur über den Web-Browser tun, nicht über die PayPal-App.

PayPal schließt Konten nicht

PayPal selbst will Konten von nicht aktiven Konsumenten nicht schließen, selbst wenn auf ihnen kein Geld zu finden ist. Das Unternehmen will aber inaktive Kunden mit einem gefüllten Konto mit der Gebühr dazu bringen, den Bezahldienst häufiger zu verwenden. Neben Deutschland und Österreich sind auch Irland und Ungarn von der Regel vorerst ausgenommen.

Das könnte dich auch interessieren: PayPal: Wichtiges Sicherheits-Feature künftig verpflichtend

Quellen: pressetext, derStandard


Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)