Am Dienstag, 7. September, hat das Bundeskriminalamt trotz erheblicher rechtlicher Bedenken, die Pegasus-Spionagesoftware der NSO-Gruppe gekauft und den Innenausschuss des Deutschen Bundestages darüber informiert.

Ein Journalistenkonsortium in Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen, gab im Juli 2021 bekannt, dass diese Pegasus-Spionagesoftware missbraucht wurde. Die Spionagesoftware kann zum Ausspähen von iPhones und Android-Geräten in Echtzeit verwendet werden und wird von Polizei und Geheimdiensten in aller Welt gekauft. Die Recherche des Journalistenkonsortiums ergab eine Liste mit 50.000 Telefonnummern von potenziellen Zielpersonen wie Staatsoberhäuptern, Regierungschefs, Ministern und Diplomaten. Es stellte sich heraus, dass einige der betroffenen Personen jahrelang mit Hilfe der Software ausspioniert worden waren.

2017: die ersten Verhandlungen

Das Bundeskriminalamt hatte 2017 erstmals mit dem Hersteller in Wiesbaden verhandelt und die Spionagesoftware gezeigt. Nach Berichten von Zeit Online ist eine Delegation der NSO Group eigens zu diesem Zweck aus Israel angereist. Juristen des BKA und des Bundesinnenministeriums äußerten damals jedoch Vorbehalte: Pegasus ermöglicht die virtuelle Übernahme eines infizierten Mobiltelefons. Nach einem Erlass zur so genannten Online-Durchsuchung dürfen Sicherheitsbehörden nur in bestimmten Fällen in die Geräte von Verdächtigen eindringen und diese auch nicht so umfangreich überprüfen, wie es mit Pegasus möglich wäre.

2019: Der Vertragsabschluss

Der Staatstrojaner, den das BKA bereits hatte, wurde laut Konstantin von Notz zwischen 2017 und 2020 nicht eingesetzt. Laut Zeit online hätte das BKA die Pegasus-Spähsoftware Ende 2019 gekauft. Dabei hätten die Beamten darauf bestanden, dass nur Funktionen ausgeführt werden, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Es ist unklar, inwieweit dies zutrifft und auch, ob und gegen wen Pegasus von den deutschen Behörden bereits eingesetzt worden ist. Laut Zeit Online weigern sich das Bundeskriminalamt und das Bundesinnenministerium, dazu Stellung zu nehmen. Auch die NSO-Gruppe will sich offenbar nicht äußern.

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Quelle: t3n.de
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