Seine Aussagen bezüglich Tafeln und ALG II bescheren dem designierten Gesundheitsminister Jens Spahn eine Menge wütender Reaktionen.

Spahn hatte gesagt, Hartz IV zu beziehen bedeute nicht, in Armut zu leben.

„Herr Spahn, leben Sie für einen Monat vom HartzIV-Grundregelsatz!” lautet nun die Forderung einer 40-jährigen Baden-Württembergerin. Diese ist, in Form einer Petition verpackt, im Netz zu finden. Darin fordert die Petitionserstellerin, die sich Sandra S. nennt: „Meistern Sie für einen Monat Ihren Alltag zum HartzIV-Grundregelsatz von 416,00 EUR im Monat.“.

Sie selbst gibt an, zur Hälfte alleinerziehend zu sein und für sich und ihren Sohn letztendlich nach Abzug aller Fixkosten lediglich 10 € pro Tag zum Leben zu haben.

Vielleicht verhungere ich nicht, aber wehe meine Waschmaschine geht kaputt oder eine Klassenfahrt steht an. Dann wird es richtig eng.

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Petition

Mittlerweile hat diese Petition weit über 70.000 Unterzeichner. Man muss jedoch dazu sagen: Diese Petition hat keinerlei rechtskräftige Gültigkeit, sondern zeichnet lediglich ein Meinungsbild ab. Man kann die Petition daher auch als Sprachrohr ansehen, mit dem die Erstellerin eine größere Menschenmenge erreicht und gleichzeitig Menschen eint, die ähnlicher Ansicht sind. Natürlich ist so eine Bitte nur auf freiwilliger Basis durchsetzbar.

Wir hatten mittlerweile schon mehrfach das Thema Petitionen bei uns auf dem Tisch. Daher weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass man durchaus auch Petitionen an den Deutschen Bundestag direkt einreichen kann. Hier gelten natürlich andere Regeln, als auf einer privaten Plattform. Unter epetitionen.bundestag.de ist es möglich, Petitionen zur sachlichen Diskussion von allgemein wichtigen Anliegen zu erstellen. Hier erfährt man, dass mit dieser Möglichkeit ein öffentliches Forum geschaffen werden soll, in dem sich die Vielfalt unterschiedlicher Sichtweisen, Bewertungen und Erfahrungen darstellt.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)