Im Moment erhalten Nutzer Emails von T-Online.de mit der Aufforderung, das Passwort zu bestätigen – Vorsicht! Es handelt sich um Phishing!

T-Online hat mit dieser Email nichts zu tun!

Betrüger versuchen, mit dieser Masche an die persönlichen Zugangsdaten von Nutzern zu gelangen.

Die Email liest sich wie folgt:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Lieber [XYZ-Emailadresse],

Bitte bestätigen Sie das Kontopasswort, um eine bessere Servicekommunikation zu ermöglichen. und vermeiden Postzustellungsfehlfunktion.

Bestätige das Passwort

Hinweis: T-Online.de ist nicht verantwortlich für Online-Diebstahl oder Mail-Fehlfunktion nach dieser Warnung und keine Verifizierungsantwort.

Danke und Grüße,
T-Online.de (C) 2018 Gesicherter Dienst. –
Diese E-Mail wurde an …. gesendet

Bitte antworten Sie nicht auf diese Email.
Dieses automatische Postfach wird nicht überwacht und Sie erhalten keine Antwort.

Allein bei der schlechten Rechtschreibung sollten Nutzer stutzig werden. Seriöse Unternehmen achten auf gut verständliche Schriftstücke mit korrekter Rechtschreibung.

Aber auch die scheinheilige Begründung, dass die Bestätigung des Passwortes zur Servicekommunikation beitragen würde, weckt kein Vertrauen.

Klickt man dennoch gutgläubig auf den Button „Bestätige das Passwort“, gelangt man zu folgender Eingabemaske:

Screenshot by mimikama.org
Screenshot by mimikama.org

Recht viel Mühe haben sich die Betrüger in diesem Fall nicht gemacht. Die Webadresse hat trotz sicherer Verbindung recht wenig mit T-Online zu tun. Die blau gefärbten Passagen wie „Passwort vergessen?“ oder „Jetzt registrieren“ sind nicht anklickbar, lediglich das Feld für die Passwort-Eingabe und der Button Login sind aktiv klickbar.

Wer auch immer hinter dieser gefälschten Webseite steckt – es dürfte nicht T-Online sein.

Darum muss der Nutzer besonders aufmerksam sein, wem er seine persönlichen Daten überlässt!

Ich bin Opfer geworden – was kann ich tun?

Auch bei aller Vorsicht kann es passieren, dass man in eine Falle tappt. Ist das Passwort erst einmal bei den Betrügern, kann man trotzdem noch Schlimmeres verhindern:

  1. Nimm unverzüglich Kontakt mit dem Unternehmen auf, für das deine persönlichen Benutzer- oder Login-Daten geklaut wurden. Bitte telefonisch beim Kundendienst um Sperrung Deines Accounts. Speziell bei Banken ist rund um die Uhr eine Sperr-Hotline erreichbar, die genau für solche und ähnliche Fälle existiert. Schildere Deinen Fall und umgehend wird Dein Account bzw. Benutzerbereich mit den alten Login-Daten nicht mehr erreichbar sein.
  2. Melde Dich beim Benutzerkonto an und prüfe, ob Du Dich noch einloggen kannst. Ist dies noch möglich, gehe umgehend zu dem Bereich, in dem Du Deine aktuellen Login-Daten ändern kannst. Lege ein neues Passwort fest und ändere, wenn möglich, auch den Benutzernamen und die hinterlegte Kontaktadresse.
  3. Kontrolliere umgehend, ob bereits Kontoänderungen oder Transaktionen vorgenommen wurden, denn meist sind Kriminelle sehr schnell. Überprüfe, ob beispielsweise Waren gekauft oder Abbuchungen vorgenommen wurden, für die Du selbst nicht verantwortlich bist. Sollte dies der Fall sein, informiere sofort den Kundenservice des jeweiligen Anbieters.
  4. Dokumentiere alle Auffälligkeiten. Fertige Screenshots an, drucke Kontoauszüge und die Phishing-Mail aus bzw. leite die E-Mail an das Unternehmen weiter, in dessen Namen die Internetkriminellen die Phishing-Mail versendet haben.
  5. Kontaktiere einen auf Internetbetrug spezialisierten Rechtsanwalt, schildere ihm Deinen Fall und reiche alle Dokumente ein, die mit dem Betrug in Zusammenhang stehen. Du solltest den Anwalt auch dann kontaktieren, wenn du bis dato noch keinen Schaden verzeichnen konntest.
  6. Eine 2-Faktor-Authentifizierung (sofern angeboten) verhindert Zugriffe auch dann, wenn Betrüger durch Phishing an die Zugangsdaten gelangt sind.
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Übrigens gibt es auch beim Phishing Hoffnung, dass gestohlene Gelder, beispielsweise beim Onlinebanking, durch Banken ersetzt werden. Grundlage dafür bildet das Bürgerliche Gesetzbuch. Nach § 675u BGB sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen die entwendeten Zahlungsbeträge zu ersetzen. Allerdings gilt dies nur, wenn der Betroffene seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Weitere Informationen zur Rechtsgrundlage im Schadensfall findest Du hier.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)