Die Heidelberger Anwältin rief zum Widerstand gegen Corona-Verordnungen auf. Nun wurde sie in die Psychiatrie eingewiesen.

UPDATE 14.4.2020  In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden. (Quelle: Polizeipräsidium Mannheim)

Polizei bringt „Corona“-Anwältin Beate Bahner in die Psychiatrie! – Das Wichtigste zu Beginn: Beate Bahner steht unter dem Verdacht, öffentlich zu rechtswidrigen Taten aufgerufen zu haben. Sie bat auf der Straße Autofahrer darum, die Polizei zu rufen, welche sie in eine psychiatrische Einrichtung brachte.

Aufruf zu rechtswidriger Tat

Beate Bahner, als „Corona-Anwältin“ aus Heidelberg zu Bekanntheit gelangt, steht unter Verdacht, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tag aufgerufen zu haben.  Über ihre Homepage soll sie zum Widerstand gegen die Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Auch rief sie zu einer bundesweiten Demonstration am Ostersonntag auf und stellte einen Eilantrag für die Aufhebung aller Corona-Schutzmaßnahmen.  Das Bundesverfassungsgericht hatte den Antrag für unzulässig erklärt.

Die Reaktion Bahners darauf: Es sei ihr „leider nicht gelungen, (…) die freiheitlich-demokratische Grundordnung in Deutschland (…) vor dem schlimmsten weltweiten Angriff und der blitzschnellen Etablierung der menschenverachtendsten Tyrannei zu retten, die die Welt jemals gesehen hat.“

Strafverfolgungsbehörden weisen hier ausdrücklich darauf hin, dass eine Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen während der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen hat zu unterbleiben.

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Unterbringung in psychiatrischer Einrichtung

Bahner kündigte am Sonntagabend ihren Rückzug aus der Öffentlichkeit an, zuvor hatte sie fremd- oder eigengefährdendes Verhalten gezeigt. Kurz nach der Bekanntgabe hielt sie auf der Straße Autos an und bat die Insassen darum, die Polizei zu verständigen.

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Eine Audiodatei, die offensichtlich an ihre Schwester gerichtet war, wurde auf Telegram veröffentlicht. Hier heißt es, Bahner sei auf die Straße gerannt, nachdem sie sich durch zwei mutmaßliche Killer vor ihrer Tür bedroht gefühlt hätte. Sie wollte Autofahrer um Hilfe bitten.

Nun wurde die Rechtsanwältin gegen ihren Willen in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. Laut einer Tondatei sagte sie, sie fühle sich dort zumindest sicher. (bei Minute 1:41)

Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern noch an.
Beamte bestätigten auf Anfrage im Polizeipräsidium Mannheim, dass die Frau einen „sehr verwirrten Eindruck“ gemacht hätte.

Hinweis: Die Polizei sprach von Eigen- und Fremdgefährdung. In solchen Fällen können bzw. müssen die Beamten dann so entscheiden. In der Klinik selbst kann dann alles weitere geklärt werden. Die Beamten sind in dem Moment nur verpflichtet, unmittelbare Gefahr abzuwenden. Da wir alle nicht dabei waren und auch nur begrenze Informationen erhalten, was aus Gründen der Persönlichkeitsrechte absolut sinnvoll und korrekt ist, können wir uns aus unserer Position kein Urteil über Recht- und Verhältnismäßigkeit bilden.

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Heidelberg: Öffentliche Aufforderung zu Straftaten; Staatsanwaltschaft Heidelberg und Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermitteln gegen Heidelberger Rechtsanwältin.

Wegen des Verdachts, öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat aufgerufen zu haben, ermitteln die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg gegen eine Heidelberger Rechtsanwältin. Sie soll über ihre Homepage öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben. Dar-über hinaus soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Ostersamstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln.

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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hierzu dauern an.

In diesem Zusammenhang wird seitens der Strafverfolgungsbehörden eindrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an öffentlichen Versammlungen zu Zeiten der COVID-19-Pandemie einen Straftatbestand erfüllen kann, zumindest indes eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen hat daher zu unterbleiben.

Quelle: t-online.de / presseportal.de
Artikelbild: Shutterstock / Von nitpicker

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