Kein Fake! Wer in Österreich 112 oder 133 wählt… 

Information über eine Standortübermittlung!

Autor: Tom Wannenmacher


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Wie die Polizei in Österreich auf Facebook berichtet, handelt sich hierbei um keinen Fake! Wer 112 oder 133 wählt, erhält sie einige Zeit später als Information darüber, dass im Zuge des Notrufs Standortdaten nach gesetzlicher Vorgabe an die Notrufleitstelle übermittelt wurden. Das soll sicherstellen, dass Menschen, die den Notruf wählen, noch schneller und besser geholfen werden kann.

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Die Landespolizeidirektion schreibt dazu:

Information der Polizei über eine Standortübermittlung

Sie haben von Ihrem Mobilfunkbetreiber eine SMS mit der Information über eine Standortübermittlung gem. § 124 TKG 2021 erhalten.

Die Europäische Union verpflichtet die Mitgliedstaaten, die Standortdaten bei Notrufen an die Notrufdienste zu übermitteln. Dies ist in der Richtlinie (EU) 2018/1972 (ua. Art 109 Abs 6) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation geregelt und in Österreich unter anderem im § 124 Telekommunikationsgesetz 2021 umgesetzt.

Ihr Standort wurde daher im Zuge eines Notrufes von Ihrem Mobiltelefon an die polizeiliche Notrufleitstelle übermittelt. Mit diesem Service wird sichergestellt, dass Menschen, die den Notruf kontaktieren, noch schneller und besser geholfen werden kann.

Mit der SMS wurden Sie von ihrem Mobilfunkbetreiber über die erfolgte Standortübermittlung an die polizeiliche Leitstelle informiert. In dieser SMS ist die jeweilige Landesleitzentrale sowie der Tag und die Zeit ihres Anrufes an den Notruf 112 oder 133 ersichtlich.

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: LPD Wien, Schottenring 7-9, 1010 Wien (Quelle)


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