Wieder erreichen uns Anfragen zu einer etwas älteren Grafik von Campact e.V. mit der Frage, ob diese Behauptungen stimmen würden.
Größtenteils ja!

Seit dem 25. Mai 2018 ist das Gesetz in Kraft.
Doch stimmen die Behauptungen der Grafik?
1. „Die Polizei darf dich 3 Monate einsperren. Ohne Anwalt. Ohne Straftat.“
2. „Polizeibeamte durchstöbern die Fotos in deiner Cloud“
3. „Polizisten lesen deine WhatsApp-Chats“
4. „Die Polizei bewaffnet sich mit Handgranaten“
Das heißt aber nicht, dass jeder Streifenpolizist Handgranaten dabei haben wird. Praktisch werden diese nur die Spezialeinsatzkommandos in München und Nürnberg benutzen können – mit Zustimmung des Landespolizeipräsidenten.
5. „Die Polizei kann E-Mails in Deinem Namen schreiben.“
Scharfe Kritik an dem Gesetz
Strafrechtler kritisieren den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig, da er wichtige Grundrechte, die durch die Verfassung geschützt sind, aushöhle. Die Polizei werde mit viel zu großen Befugnissen ausgestattet, die die Gewaltenteilung gefährde, kritisiert die Landtagsabgeordnete des bayerischen Landtags, Claudia Stamm. Bayerns Innenminister Herrmann verteidigt das Gesetz: „Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht entstehen zu lassen“, wird er von der SZ zitiert.
CSU wirft Kritikern Desinformation vor
In einem Dringlichkeitsantrag vom 25.04.2018 werfen Abgeordnete des Landtags den Gegnern vor (u.A. auch der SPD, der FDP und den GRÜNEN), „gemeinsame Sache mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen machen“. Man spricht in diesem Antrag von einer beispiellosen Desinformationskampagne in den Sozialen Medien.
Update:
Der bayrische Innenminister Joachim Herrmann hat ein sechsköpfiges Gremium eingesetzt, das das „Optimierungspotential“ des bayrischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ausloten soll. Die Frage, die sie ergründen sollen „ist das geltende Gesetz so für die Polizei anwendbar, oder bedarf es Änderungen“ es geht dabei lediglich um die Verständlichkeit für den Anwender.
Gegen das Gesetz sind mehrere Verfassungsklagen anhängig, weshalb die Frage erlaubt sein muss, wie man ein Gesetz gegen das es verfassungsrechtliche Bedenken gibt nur auf die Verständlichkeit aber nicht auf die Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen kann.
Es bleibt also abzuwarten wie die Verfassungsrichter das Gesetz beurteilen werden, das von der CSU mit ihrer Mehrheit im bayrischen Landtag, den öffentlichen Protesten zum Trotz, durchgedrückt wurde.
Quellen:
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Polizeiaufgabengesetz_(Bayern)
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