„Reisende Täter“: Was ist das denn wieder?

Autor: Janine Moorees


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"Reisende Täter": Was ist das denn wieder?
Artikelbild: Shutterstock / Von Gorodenkoff

Falsche Polizeibeamte, Phishing, Smishing, wir haben schon vor vielen Betrugsmaschen gewarnt, aber diese „Reisende Täter“ Masche war selbst für uns neu.

In der hiesigen Klinik wurden fünf Pakete mit unterschiedlichen Inhalten, u.a. ein neues Laptop mit dazugehöriger Tasche, auf den Namen eines polnischen Staatsbürgers durch Zustelldienste abgegeben.

Erst nach Annahme der Pakete stellte sich heraus, dass der Mann aktuell gar nicht in dem Krankenhaus liegt und auch vorher noch nie dort als Patient verzeichnet wurde. In den Nachmittagsstunden sprach der Mann dann persönlich in der Klinik vor und gab an, er wolle die fünf Pakete, die nur irrtümlich dort angeliefert worden seien, abholen.

Aufmerksame Mitarbeiter verständigten zeitgerecht die Polizei, sodass der Mann überprüft werden konnte. Bei den Ermittlungen kam heraus, dass der 34-jährige Mann aus Polen, der nach eigenen Angaben in Deutschland über keinen festen Wohnsitz verfügt, noch am Morgen in Kassel in einer Klinik gelegen hatte. Dann sei er nach eigenen Angaben mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach B.P. gefahren war, um die falsch zugestellten Pakete abzuholen. Zahlungsbelege für die Inhalte der Pakete konnte er aber nicht vorzeigen, deshalb wurden die Gegenstände durch die Polizei sichergestellt.

Als der Mann erkennungsdienstlich behandelt werden sollte, erlitt er plötzlich einen Schwächeanfall und wurde wieder ins hiesige Krankenhaus gefahren. Von dort wurde er in eine Fachklinik im Kreis Lippe verlegt. Am Abend verließ er die dortige Klinik dann auf eigene Verantwortung. Weitere Spuren des Mannes führen nach Baden-Württemberg und nach Nordrhein-Westfalen.

Verhaltentipps:

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang:

  • Nehmen Sie nur Pakete für Personen an, die Sie kennen
  • Übergeben Sie nur Pakete an Personen, die Sie kennen
  • Hilfsbereitschaft für Nachbarn ja, aber auch gesundes Misstrauen
  • Für etwaige zivilrechtliche Ansprüche des Warenversenders sind Sie zudem der letzte namentlich bekannte und nachvollziehbare Empfänger des Pakets.

Was kann ich tun, falls ich ein Paket für Fremde entgegengenommen
habe und es nunmehr von einer unbekannten Person abgeholt wird?

  • Ausweis zeigen lassen und die Daten möglichst notieren
  • Merken und notieren Sie sich auch das Aussehen des Abholers (Alter, Größe, Bekleidung, auffällige Merkmale) sowie Datum und Uhrzeit der Abholung
  • Behalten Sie die Abholbenachrichtigung des eigentlichen Empfängers ein, um nachweisen zu können, dass Sie das Paket weitergegeben haben.

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Quelle: PP/ Polizeikommissariat Bad Pyrmont
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