Richtig Handeln bei Hass im Netz.

Autor: Tom Wannenmacher


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Richtig Handeln bei Hass im Netz.
Richtig Handeln bei Hass im Netz.

Die Polizei erklärt wie jeder gegen Hassbotschaften im Internet vorgehen kann

Handeln bei Hass im Netz: Beleidigung, Diskriminierung oder extremistische Parolen: Hassreden, die sich gegen bestimmte Personen und Personengruppen richten, finden über das Internet schnell Verbreitung und sind oft strafbar. Dem kann jeder etwas entgegensetzen und damit zu mehr Sicherheit im Internet beitragen. Deswegen informiert die Polizei anlässlich des Safer Internet Day 2020 über Wege und Möglichkeiten, aktiv gegen Hass im Netz vorzugehen.

Hassrede und Hate Speech finden sich in Kommentarspalten sozialer Netzwerke, in E-Mails oder in Messengerdiensten. Diese Inhalte sind eine Form von Gewalt, die über Sprache, Bilder und Worte in digitalen Medien verbreitet wird. Oft zielen solche Kommentare auf ganze Personengruppen ab. Diese werden beleidigt und bedroht beispielsweise aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Religion, ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung.

Solche hasserfüllten Äußerungen sind strafbar, wenn sie die Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten und die Rechte anderer verletzen. In Deutschland schützt das Grundgesetz jede Person vor Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Herkunft oder Geschlecht.

„Hassrede darf weder im realen Leben noch im Internet hingenommen werden. Entscheidend ist, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer gegen hasserfüllte Äußerungen und Kommentare wehren. Das ist ein wichtiges Signal an die Täter. Aber auch andere Netzwerkteilnehmer werden dadurch ermutigt, sich gegen Hass im Netz einzusetzen“, sagt Dirk Behrmann, Leiter der Präventionsstelle des LKA Niedersachsen.

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Die Polizeiliche Kriminalprävention klärt in vielfältigen Medien über Gegenreaktionen bei Hasskommentaren oder Beleidigungen auf. Dazu gehören Broschüren wie „Klicks-Momente für Internetnutzer“ oder die Internetseiten www.polizeifürdich.de und www.zivile-helden.de.

Mit den Tipps der Zivilen Helden kann jeder gegen Hass im Netz handeln:

  • „Ich kann einschreiten und Hassbotschaften widersprechen“ – Hassrede darf nicht hingenommen oder ignoriert werden.
  • „Ich kann dokumentieren“ – Screenshots oder gespeicherte Chatverläufe sind ein Beweis, um Hasskommentare später melden zu können.
  • „Ich kann es melden“ – die Hassbotschaften sollten auf jeden Fall angezeigt werden, beispielsweise beim Netzwerkbetreiber, der Internetbeschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de) und der Polizei. 6. Februar 2020 Presseinformation Nr. 2 Presse

Präventionskonzept „Zivile Helden“: Interaktiver Film gegen Hass im Netz

Von beleidigenden Sprüchen und Drohungen bis zum Aufruf zur Gewalt – Hassrede im Internet trifft viele Menschen. Gründe dafür sind Intoleranz, Rassismus oder auch Sexismus. Die Zivilen Helden veranschaulichen in einem interaktiven Video, welche Folgen ein frauenfeindlicher Spruch im Netz haben kann. Auf der Internetseite www.zivile-helden.de/hass-im-netz/ ist neben dem Film auch ein Quiz zu finden, bei dem Strategien gegen Hass im Netz erlernt werden können.

Artikelbild: Shutterstock / Von Master1305


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