Eine solche Strategie ist die sogenannte „Rückruf-Masche“, die insbesondere bei der Kündigung von Telefon- und TV-Verträgen zum Einsatz kommt. Doch keine Sorge – es gibt wirksame Wege, sich dagegen zu schützen.

Die Rückruf-Masche: Ein weit verbreitetes Phänomen

Telekommunikationsanbieter sind dafür bekannt, den Kündigungsprozess unnötig zu verkomplizieren. Ein typisches Beispiel ist die Aufforderung, die Kündigung telefonisch zu bestätigen. Diese Vorgehensweise bietet den Unternehmen die perfekte Gelegenheit, Kunden mit attraktiven Angeboten und Rabatten zum Bleiben zu bewegen.

Doch was viele nicht wissen: Eine Kündigung bleibt auch ohne Bestätigung wirksam.

Rechtslage: Klarheit für Verbraucher

Dies wurde Mobilcom-Debitel kürzlich in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vor dem Landgericht Kiel bestätigt.

Grundsätzlich gilt, dass eine Kündigung wirksam ist, sobald sie dem Unternehmen zugegangen ist. Ein Hinweis des Anbieters, dass für die Wirksamkeit der Kündigung noch offene Fragen zu klären seien, gilt als irreführend und ist rechtlich unzulässig. Gleiches gilt für unerwünschte Werbeanrufe oder -schreiben nach einer Kündigung.

So kündigen Sie rechtssicher

Um sicherzugehen, dass Ihre Kündigung wirksam ist, sollten Sie ein ausdrückliches Kündigungsschreiben verwenden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt, dieses als Einwurfeinschreiben oder als Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu versenden.

Seit Juli 2022 sind Unternehmen zudem verpflichtet, auf ihren Online-Plattformen Kündigungsbuttons anzubieten, die eine Kündigung per E-Mail ermöglichen.

Fazit

Der Rückruftrick ist eine gängige Taktik von Unternehmen, um Kunden von einer Kündigung abzuhalten. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht unter Druck setzen lassen.

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Quelle: chip.de

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