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Der Rundfunkbeitrag ist immer wieder ein Streitthema in Deutschland. Erst kürzlich haben wir über das Thema „Rundfunkbeitrag: Keine automatische Beitragsbefreiung für Nebenwohnsitz“ berichtet!

Nun hat das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Wohnung und Monat erhöht. Sachsen-Anhalt habe durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aus Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt, urteilten die Karlsruher Richter.

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 5.8.21 seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Rundfunkbeitragserhöhung durch Sachsen-Anhalt.

Ursprünglich war vorgesehen, dass der monatliche Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigt. Die Landesparlamente von 15 Bundesländern votierten für die Erhöhung, einzig Sachsen-Anhalt stimmte im vergangenen Jahr nicht über das entsprechende Gesetz ab.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen seitdem weiter mit der alten Beitragshöhe von 17,50 Euro auskommen. ARD, ZDF und Deutschlandradio argumentieren, ohne die Beitragserhöhung könnten sie ihren Programmauftrag nicht erfüllen. Zudem werde ihre Rundfunkfreiheit verletzt.



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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)