Schadprogramme in erfundenen Rechnungen. Vorsicht!


Autor: Andre Wolf
Datum: 9. Juli 2020

Schadprogramme in erfundenen Rechnungen. Vorsicht!
Schadprogramme in erfundenen Rechnungen. Vorsicht!

Diese fiesen Mails täuschen eine Rechnung vor. Doch in Wirklichkeit befinden sich Schadprogramme in den erfundenen Rechnungen.

Verbraucherzentrale und Landeskriminalamt geben Tipps zum Schutz vor digitaler Erpressung und Schadprogrammen: Weil angeblich Rechnungen einer Online-Bestellung noch nicht gezahlt wurden, drohen unbekannte Absender in E-Mails mit Inkassoverfahren. In anderen Fällen versuchen sie mit falschen Behauptungen, Lösegeld zu erzielen. Oft steckt Betrug dahinter, warnen die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

„Immer wieder versuchen Betrüger, Verbraucherinnen und Verbraucher mit dubiosen E-Mails unter Druck zu setzen und an Geld zu kommen“, so Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „In vielen Fällen sollen mit solchen Methoden Schadprogramme auf Computern installiert werden.“

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Die Absender der Mails behaupten beispielsweise, die Rechnung für eine Online-Bestellung sei noch offen und drohen gleichzeitig ein Inkassoverfahren mit zusätzlichen Kosten an, wenn die Rechnung nicht bezahlt wird.

So arbeiten die Schadprogramme

Weitere Details zur Bezahlung, insbesondere zum Empfänger und zur Bankverbindung, befänden sich angeblich in einem angefügten Dokument oder in einem Link. Wird der Anhang geöffnet oder der Link angeklickt, öffnet sich ein für den Computer schädliches Programm, auch Ransomware genannt. Das Programm infiziert den Computer und blockiert dadurch den weiteren Zugriff auf das Gerät. Außerdem werden die Dateien auf dem Computer verschlüsselt, so dass die Opfer nicht mehr an ihre persönlichen Dokumente und Bilder gelangen.

Damit Betroffene ihr Gerät wieder nutzen können, verlangen die Betrüger ein Lösegeld (englisch: Ransom). In der Regel geben die Täter das Gerät jedoch auch nach Erhalt des Lösegeldes nicht mehr frei, so dass dringend davor gewarnt wird, ein solches Lösegeld zu bezahlen. Hinzukommt, dass durch die Zahlung kriminelle Machenschaften unterstützt werden, da die Täter sich im Erfolg bestätigt sehen und Anreize für weitere Taten erhalten.

Auch andere Methoden bekannt

Eine andere Masche: Die Betrüger behaupten in ihren E-Mails, sie hätten das Opfer bei der Ausübung sexueller Handlungen an sich selbst mitgeschnitten und würden die Aufnahmen im Internet veröffentlichen, wenn keine Zahlung in Form von Bitcoins erfolge. Betroffene sollten sich von solchen E-Mails nicht einschüchtern lassen und auf gar keinen Fall das geforderte Lösegeld zahlen.

Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps, um „digitaler Erpressung“ zu entgehen:

Betroffene sollten keine Anhänge aus unbekannten E-Mails öffnen und keine Links anklicken. Außerdem sollten sie den Absender genau überprüfen und regelmäßig Sicherheitskopien anfertigen.

Wer einen Erpressungsverdacht befürchtet beziehungsweise Erpressungsopfer geworden ist, sollte umgehend Anzeige bei der örtlichen Polizei erstatten. Weitere Informationen und Ansprechpartner der Polizei sind zu finden unter https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/

Wer eine merkwürdige E-Mail erhalten hat und sich nicht sicher ist, was es damit auf sich hat, kann sich bei seiner Verbraucherzentrale informieren unter https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel

Weitere nützliche Tipps und Informationen zum Thema „Cybersicherheit“ finden Sie unter www.cybersicherheit-rlp.de

Artikelbild: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

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