Schlüsseldienst-Abzocke: Ende eines strafbaren Geschäftsmodells?
Eine Information der Verbraucherzentrale: Verbraucherzentrale begrüßt Rechtsprechung zur Strafbarkeit wegen Wuchers
Lieber Leser, liebe Leserin, Mimikama ist dein Kompass in der Informationsflut. Aber um den Kurs zu halten, brauchen wir dich. Jeder Beitrag, ob groß oder klein, bringt uns näher an eine Welt der verlässlichen Informationen. Stell dir vor, du könntest einen Unterschied machen, und das kannst du! Unterstütze uns jetzt via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon. Deine Hilfe lässt uns weiterhin Fakten liefern, auf die du zählen kannst. Mach mit uns den ersten Schritt in eine vertrauenswürdigere Informationszukunft. ❤️ Dank dir kann es sein.
Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucher:innen für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen.
Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrt sein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfacht hat.
„Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Yvonne Schmieder, Referentin bei der Verbraucherzentrale Saarland.
Bislang haben nicht alle Gerichte das Ausgesperrt sein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist nun anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrt seins an sich ausdrücklich bestätigt.
„Das wegweisende Urteil ordnet die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich auch strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Schmieder die Bedeutung der Entscheidung zusammen.
Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve (AZ 118 KLs 1/20) zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen.
Noch besser ist es selbstverständlich, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage haben die Verbraucherzentralen hier die wichtigsten Tipps zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten zusammengefasst
Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Saarland in Anspruch nehmen. Wir sind auch in Zeiten von Corona für Sie da:
- Telefonische Beratung zu verbraucherrechtlichen Fragen Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 – 12 Uhr und Dienstag von 13 – 15 Uhr unter 0681 5008950
- E-Mailberatung unter https://www.meine-verbraucherzentrale.de/DE-SL/onlineberatung
Quelle: Verbraucherzentrale Saarland
Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstand durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)
Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum
INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE
Ihnen liegt es am Herzen, das Internet zu einem Ort der Wahrheit und Sicherheit zu machen? Fühlen Sie sich überwältigt von der Flut an Fehlinformationen? Mimikama steht für Vertrauen und Integrität im digitalen Raum. Gemeinsam können wir für ein transparentes und sicheres Netz sorgen. Schließen Sie sich uns an und unterstützen Sie Mimikama!. Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama
Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!
Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.