Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt hat: Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Verbraucher:innen für Forderungen nach weit überzogenen Rechnungsbeträgen ausnutzen, betreiben Wucher. Die Feststellung dürfte Signalwirkung haben und zumindest das Vorgehen Geschädigter gegen kriminelle Firmen vereinfachen.

Abzocke durch unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere hundert oder tausend Euro abkassieren, ist seit Jahren ein Dauerärgernis. Betroffene sollen bei dieser Masche um ein Vielfaches überhöhte Rechnungen sofort in bar oder per EC-Karte begleichen. Oft setzen Monteure sie vor Ort durch massives Auftreten unter Druck. Doch strafrechtliche Verurteilungen der Täter wegen Wuchers waren bislang rechtlich umstritten, zum Ärger von Betroffenen und Verbraucherschützern. Erst Mitte Januar 2021 hat ein Prozess geendet, in dessen Verlauf der Bundesgerichtshof das Ausgesperrt sein aus der eigenen Wohnung als Zwangslage definiert und damit die Verfolgung der Täter in Zukunft vereinfacht hat.

„Damit der Tatbestand von Wucher erfüllt ist, sieht das Gesetz das Vorliegen einer sogenannten Zwangslage vor“, erklärt Yvonne Schmieder, Referentin bei der Verbraucherzentrale Saarland.

Bislang haben nicht alle Gerichte das Ausgesperrt sein allein aus der eigenen Wohnung als eine solche Zwangslage anerkannt. Weitere Gründe mussten hinzutreten, wie etwa ein in der Wohnung zurückgelassener Säugling. Das ist nun anders, der BGH hat das Vorliegen einer Zwangslage aufgrund des Ausgesperrt seins an sich ausdrücklich bestätigt.

„Das wegweisende Urteil ordnet die Notsituation der betroffenen Verbraucher endlich auch strafrechtlich richtig ein und schafft für Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, effektiv gegen die kriminellen Schlüsselnotdienste vorzugehen“, fasst Schmieder die Bedeutung der Entscheidung zusammen.

Das Urteil geht auf einen Rechtsstreit in Kleve (AZ 118 KLs 1/20) zurück. Dort fand in den letzten Jahren ein Prozess gegen die Betreiber eines Schlüsselnotdienst-Netzwerks statt, der Mitte Januar zu einer Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, Steuerhinterziehung und Wuchers führte. Dieses Urteil verdeutlicht auch: wer in einer Notsituation überhöhten Preisforderungen ausgesetzt ist, hat allen Grund, die Polizei zu rufen.

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Noch besser ist es selbstverständlich, wenn Verbraucher erst gar nicht in die Lage kommen, einem kriminellen Schlüsseldienst gegenüberzustehen. Zur Prävention oder für einen schnellen Blick auf die eigenen Rechte in der Notlage haben die Verbraucherzentralen hier die wichtigsten Tipps zur Beauftragung von Handwerkernotdiensten zusammengefasst

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Quelle: Verbraucherzentrale Saarland

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