Mithilfe eines Tracking-Codes ist es Google möglich, Android-Nutzende zu verfolgen und deren Online- und Offlineverhalten zu analysieren.

All dies geschieht bislang, ohne dass User aktiv darüber informiert werden oder dem zugestimmt haben. Dagegen will Datenschutzaktivist Max Schrems nun vorgehen.

Gegen illegales Tracking auf allen Betriebssystemen

Schrems ist österreichischer Jurist und Vorstandsvorsitzender der Datenschutzorganisation „noyb/ None of Your Buisness“ und reichte nun in Frankreich Klage gegen Googles illegales Tracking ein. In der Vergangenheit hatte noyb bereits Beschwerde in ähnlicher Sache gegen Apples Tracking Code IDFA eingereicht, der ebenfalls ohne Einwilligung der Nutzenden auf Apple-Geräten aktiv war und Nutzer-Informationen sammelte.

Was passiert durch das Tracking?

Ähnlich dem Apple-Tracking Code sei es laut noyb auch bei dessen Android-Version AAID möglich, Smartphones eindeutig zu identifizieren und das Nutzerverhalten und allgemeine Konsumpräferenzen zu erfassen und damit gezielt Werbung zu schalten. Zugriff auf diesen Code haben sowohl Google als auch App-Anbieter und Werbetreibende.

Verstoß gegen E-Privacy-Richtlinie?

Mittlerweile hält jede Website, die man besucht eine Aufforderung bereit, der Nutzung von Cookies zuzustimmen oder diese einzuschränken. Cookies dienen in der Regel dazu, Daten zu speichern, welche das Nutzerverhalten analysieren und diese z.B. für das Schalten von individualisierter Werbung zu nutzen. Diese Zustimmung müsse es laut des „EU-Cookie-Gesetztes“ nach Schrems auch im Falle des verdeckten Trackings geben, was allerdings bislang nicht der Fall sei. Die AAID wird zustimmungslos auf Android-Geräten installiert und kann nicht gelöscht werden. Auch durch ein Zurücksetzen der ID werden weder gesammelte Daten gelöscht, noch verhindert dies weiter von Google getrackt zu werden.

[mk_ad]

Quelle: futurezone.at
Auch interessant:
Lesen Sie auch >   Elon Musk: Ablehnung seiner trans Tochter

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)