Selbsttests: Darf ich diese selbst beglaubigen?

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Das Angebot der kostenlosen Bürgertests ist offiziell zu Ende. Aber wer darf eigentlich einen Selbsttest beaufsichtigen und bestätigen? Und könnte ich mir selbst eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis ausstellen?

Nach dem Ende der kostenlosen Bürgertests ist offiziell zu Ende. Wer einen Test Nachweis benötigt, hat verschiedene Optionen. Neben Apotheken, Arztpraxen und Hilfsorganisationen dürfen auch weitere Anbieter Testungen durchführen. Wichtig für diese ist eine Anmeldung beim zuständigen Gesundheitsamt und das Erfüllen bestimmter Qualitätsstandards. Darunter fällt z. B. die Schulung des eingesetzten Personals und die Einhaltung gewisser Hygienestandards.

Auch Arbeitgeber und Dienstleister wie Friseure oder Restaurants dürfen Test anbieten und das Ergebnis bescheinigen. Dasselbe gilt für Schulen und Kitas. In diesen Fällen sind auch die Selbsttests zulässig. Wichtig bei einem solchen Laientest ist die Durchführung und Beaufsichtigung einer geeigneten Person.

Selbsttest: Was ist erlaubt?

Selbsttests sind nach offiziellen Angaben gültig, wenn die beaufsichtigende Person zuverlässig ist und in der Lage ist, die Gebrauchsanweisung des Tests zu lesen und zu verstehen.

Die Person muss auch die Testung überwachen und dabei die geltenden AHA – Regeln einhalten können. Zudem muss die Aufsichtsperson fähig sein, das Testergebnis richtig abzulesen und die Bescheinigung korrekt auszustellen.

Es ist also nicht zulässig, einen Selbstest ohne genannten Hintergrund selbst durchzuführen. Auch kann ein Selbsttest nicht im Nachhinein zur Beglaubigung zu einem Test Zentrum gebracht werden. Für einen gültigen Test nachweisen müssen ungeimpfte also ein offizielles Angebot wahrnehmen.

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