Egal ob iPhone oder Apple Watch – leg das Gerät bei persönlichen Gesprächen und Handlungen lieber weit weg von dir ab. Denn Siri könnte vielleicht zuhören.
Wie futurezone berichtet, warnt ein Mitarbeiter einer externen Apple-Firma vor Missbrauch.
Die Krux aller Sprachassistenten – seien es Google, Alexa oder eben auch Siri – ist, dass sie ungewollt gestartet werden können. Zum Beispiel, wenn die Software das Gesprochene missversteht. Laut Aussage des externen Mitarbeiters reichen bei Siri manchmal sogar schon Geräusche, wie das Öffnen eines Reißverschlusses, um eine Aufnahme zu starten.
Bei den mitgehörten Gesprächen handle es sich praktisch ausnahmslos um solch versehentlich gestartete Aufnahmen. Arztgespräche, Drogenhandel, aber auch Sex zwischen Paaren – alles wird aufgezeichnet und sogar ausgewertet. Die externen Apple-Mitarbeiter hören quasi ständig bei sehr sensiblen Gesprächen mit.
Besonders anfällig: die Apple Watch
Als besonders anfällig gilt die Apple Watch, da diese äußerst sensibel reagiert. Sie soll bis zu 30 Sekunden lang die Umgebung aufzeichnen.
Dabei ist Apple besonders stolz auf Siri: der Dienst funktioniere anonymisierter als zum Beispiel bei Google. Trotzdem kritisiert der Informant auch diesen Punkt.
Obwohl die Gespräche nicht mit einer Apple-ID verknüpft und somit nicht so leicht zugeordnet werden können, erhalten die externen Mitarbeiter andere Informationen, wie zum Beispiel ortsbezogene Daten, gewisse Kontaktinformationen und App-Daten. Also auch bei Siri können laut Mitarbeiter Rückschlüsse gezogen werden.
Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) sieht Siri und Co. ebenfalls kritisch:
„Digitale Sprachasisstenten führen zur Totalüberwachung, dabei kommt der Datenschutz viel zu kurz.“
Artikelbild: Shutterstock / Von Anna Hoychuk
Kostenlos · der tägliche Mimikama-Newsletter
Fakten statt Aufregung. Direkt in dein Postfach.
Die wichtigsten Faktenchecks und Meldungen des Vortags – jeden Morgen kostenlos und unabhängig vom Social-Media-Algorithmus.
Hinweis: Stand zum Veröffentlichungsdatum.
Verwendete Bilder, Screenshots und Medien dienen ausschließlich der sachlichen Auseinandersetzung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Teile dieses Beitrags können KI-gestützt erstellt und redaktionell geprüft worden sein.
(Mehr zur Arbeitsweise)
