Faktencheck: Sozialhilfe für vorbestrafte junge Afghanen

Die Vergleiche zwischen Rentenbezügen und Hilfen für Geflüchtete sind sowohl online als auch in persönlichen Gesprächen ein gängiges Thema, wobei oft mit unrealistischen Zahlen hantiert wird.

Autor: Tom Wannenmacher

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Die Behauptung

Angeblich erhält ein 18-jähriger vorbestrafter Afghane in Österreich monatlich 850 Euro und eine Sozialwohnung, während ein Arbeiter nach 45 Dienstjahren nur 800 Euro Pension bekommt.

Unser Fazit

Diese Behauptung ist nicht korrekt. In Österreich ist die Sozialhilfe für anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber klar geregelt und unterscheidet sich von der Pensionsleistung. Die Mindestpension für langjährig Versicherte liegt deutlich über dem genannten Betrag von 800 Euro.

Fakten und hartnäckige Fehlinformationen gehen beim Thema Sozialhilfe und Sozialleistungen oft Hand in Hand. In diesem Artikel entwirren wir das Netz der Gerüchte und stellen die Realität der Renten- und Sozialleistungen dar.

Dieses Bild wird derzeit (November 2023) in den sozialen Medien verbreitet. Der Worlaut des Bildes: „Sg. Hr. Bürgermeister von Wien. Weshalb bekommt ein 18 Jähriger, VORBESTRAFTER Afghane im Monat 850 € + Sozialwohnung. Ein Arbeiter, der 45 J. gearbeitet und brav eingezahlt hat, bekommt 800€ Pension!! SCHÄMEN SIE SICH !!!“

Faktencheck: Sozialhilfe für vorbestraften junge Afghane
Screenshot: Facebook / November 2023

Um aber zu wissen, um welches Szenario es sich handelt, muss man das Originalbild erkennen, das seit Sommer 2023 im Umlauf ist, nämlich jenes, auf dem noch zu lesen ist: „Sg. Herr Bürgermeister von Wien.“ Dieser erste Satz wurde nämlich aktuell einfach weggelassen bzw. abgeschnitten!

Faktencheck: Sozialhilfe für vorbestraften junge Afghane
Screenshot: Facebook / Juni 2023

Der Irrglaube um Pensionen und Sozialhilfe

In Österreich werden Pensionen und Sozialleistungen für Flüchtlinge oft falsch interpretiert und dargestellt. Ein weit verbreitetes Missverständnis ist, dass Flüchtlinge höhere Sozialleistungen als einheimische Pensionisten erhalten würden. Diese Annahme beruht auf Fehlinformationen und Unkenntnis der tatsächlichen gesetzlichen Regelungen.

Sozialunterstützung für Asylbewerber in Österreich

In Österreich haben Personen, die als Asylwerber, anerkannte Flüchtlinge oder aus anderen Gründen nicht abschiebbare Migranten anerkannt sind, Anspruch auf eine gesetzlich definierte Grundversorgung. Diese beinhaltet laut Caritas vorrangig eine Krankenversicherung, Nahrungsmittel, ein kleines Taschengeld, einen Beitrag für Kleidung und die Unterbringung in adäquaten Wohnstätten.

Die Höchstbeträge dieser Unterstützungen sind in der Grundversorgungsvereinbarung detailliert festgelegt und überschreiten nicht die Summe von 850 Euro pro Monat. Nach Abzug der Kosten für Unterkunft und Verpflegung verbleibt den Asylbewerbern ein Taschengeld von etwa 40 Euro monatlich. Der Anspruch auf eine Sozialwohnung besteht für diese Gruppe nicht, da sie nicht denselben rechtlichen Status wie österreichische Bürger besitzen.

Anerkannte Flüchtlinge genießen in Österreich weitgehende Rechte. Jährlich erhalten tausende afghanische Flüchtlinge Asyl. Mit dem anerkannten Schutzstatus haben sie laut Sozialministerium Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung. Der Betrag für Alleinstehende innerhalb dieses Sozialhilfesystems, welches die bisherige Mindestsicherung ersetzt, beträgt in Wien derzeit 1053,64 Euro. Das geltende Sozialhilfegrundsatzgesetz legt keine Mindeststandards, sondern Höchstgrenzen fest, die von den Bundesländern nicht überschritten werden dürfen.

Die volle Sozialhilfe wird nur gewährt, wenn keine Eigenmittel vorhanden sind und unter der Voraussetzung der Arbeitswilligkeit, wie von der Gewerkschaft GPA betont wird. In der Praxis liegt der tatsächlich ausbezahlte Betrag meist unter dem Höchstsatz. Die Notstandshilfe, die in Österreich üblicherweise 92 Prozent des letzten Arbeitslosengeldes entspricht, wird nur an Personen gezahlt, die in einer Notlage sind, zuvor gearbeitet haben und arbeitsfähig sowie arbeitswillig sind. Der Betrag von 850 Euro entspricht nicht diesen spezifischen Leistungen.

Das Pensionssystem in Österreich

Das Pensionssystem in Österreich sieht vor, dass der niedrigste Pensionsbetrag, der im Jahr 2023 ausbezahlt wird, bei monatlich 1 110,26 Euro liegt. Sollte das Gesamteinkommen einer Person unter diesem Betrag sein, wird die Differenz als Ausgleichszulage bezahlt. Dieser Mindestpensionsbetrag wird den Pensionären vierzehnmal jährlich gewährt.

Für die Verwaltung dieser Pensionsleistungen sind die Pensionsversicherungsanstalt, die Versicherungsanstalt für öffentliche Bedienstete sowie die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig. Die Regelung des Pensionssystems erfolgt auf Bundesebene durch das Sozialministerium. Landeshauptleute, einschließlich des Wiener Bürgermeisters Michael Ludwig, haben auf diese Bundesangelegenheit keinen direkten Einfluss.

Fazit:

Die Behauptung auf dem Bild ist nicht korrekt. In Österreich sind die Sozialleistungen für Asylwerber und die Pensionsleistungen für langjährig Erwerbstätige gesetzlich klar geregelt. Asylwerber erhalten eine Grundversorgung, die 850 Euro pro Monat nicht übersteigt und auch keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung beinhaltet. Die Mindestrente für Personen, die 45 Jahre gearbeitet haben, liegt über dem genannten Betrag von 800 Euro. Im Jahr 2023 wird die Mindestpension in Österreich 1.110,26 Euro monatlich betragen und 14 Mal im Jahr ausgezahlt werden. Die in der Aussage dargestellte Situation entspricht daher nicht der Realität der sozialen Sicherungssysteme in Österreich.

Passend zum Thema: Ein Asylant bekommt 837 Euro bar im Monat (Faktencheck)

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