Die Kassenzettel stehen voller Informationen, aber haben Sie sich jemals gefragt, warum ein Strichcode auf Ihrem Kassenzettel steht?

Die Kassenzettel enthalten viele Informationen wie den Preis pro Artikel, die Anzahl der Artikel und den Gesamtbetrag. Sie enthält aber auch viele Informationen, die Ihnen in einem Streitfall helfen können.

Die meisten Kassenzettel in Supermärkten und Drogerien sind inzwischen mit einem Barcode versehen, der im Falle einer Reklamation eine schnelle Bearbeitung gewährleistet. Durch das Scannen des Barcodes kann eine Transaktion schnell im System der Kasse aufgerufen werden.

Bei Retouren können Beträge gelöscht oder hinzugefügt werden, und unter bestimmten Bedingungen kann ein neuer Kassenzettel gedruckt werden. Dies ist z. B. für die Buchhaltung wichtig, die das Unternehmen gegenüber den Steuerbehörden oder anderen Behörden nachweisen muss. Spätere Stornierungen und Rückgaben können leichter erfasst und sofort korrigiert werden.

Pflichtangabe auf einem Beleg

Das Bundesfinanzministerium hat vorgeschrieben, welche Angaben auf einem Kassenzettel stehen müssen.

Ein Beleg muss mindestens enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  2. das Datum der Belegausstellung und den Zeitpunkt des Vorgangbeginns im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 1 sowie den Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 6,
  3. die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  4. die Transaktionsnummer im Sinne des § 2 Satz 2 Nummer 2,
  5. das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
  6. die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
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Die Angaben nach Satz 1 müssen

  1. für jedermann ohne maschinelle Unterstützung lesbar oder
  2. aus einem QR-Code auslesbar sein.

Der Strichcode ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber er ist für das Geschäft praktisch.


Quelle: t-online, gesetze-im-internet

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Betrüger sind skrupellos. Sie spielen bewusst mit den Ängsten und Sorgen ihrer Opfer, um an deren Geld zu gelangen. So geschah es auch am Dienstagnachmittag (7.9.2021) in Hoch-Weisel. Bei einem Senior ging ein Anruf mit einer Hiobsbotschaft ein. Eine angebliche Polizistin erklärte dem Mann, dass seine Frau einen Unfall, bei dem eine andere Person zu Tode gekommen sei. Als Kaution sei nun eine Kaution in fünfstelliger Höhe fällig.

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