An Halloween, dem Abend vor Allerheiligen, in gruseligen Kostümen von Haus zu Haus zu ziehen, Süßigkeiten zu fordern und Streiche zu spielen, erfreut sich einiger Beliebtheit. Die Polizei appelliert an die Grusel-Fans, friedlich zu feiern.

„Süßes oder es gibt Saures“: Es gibt Streiche, die nicht lustig, sondern strafbar sind.

Sollten Streiche die Grenze zu Straftatbeständen überschreiten, drohen Konsequenzen. Wer beispielsweise den Briefkasten des Nachbarn mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Farbe besprüht, muss mit einer Strafanzeige rechnen. Denn solche Streiche sind Sachbeschädigungen und keine Kavaliersdelikte und werden in allen Fällen von der Polizei konsequent strafrechtlich verfolgt! Auch wer bei einem „Streich“ nur dabei gewesen ist, muss möglicherweise mit Konsequenzen rechnen.

Die Polizei appelliert an Eltern:

Sprechen Sie mit Ihren Kindern ganz gezielt über die möglichen Gefahren und Konsequenzen. Zeigen Sie ihnen an Beispielen auf, wo der Spaß aufhört und der Ernst beginnt, damit es nicht zu unangenehmen Folgen kommt!

Quelle: Polizei Bielefeld

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