Supermärkte künftig mit 2G-Regel?
Autor: Claudia Spiess
Das Thema schlägt zurzeit hohe Wellen, soll eine 2G-Regel für Supermärkte kommen?
Eine 2G-Regel in Supermärkten hätte zur Folge, dass Einkaufen nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich ist. Diese Option sorgt für Aufregung in den sozialen Medien.
Bei einer Impfquote von aktuell knapp über 65 Prozent könnte nämlich ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung nicht mehr in Supermärkte gehen, die jedoch zu Läden der Grundversorgung zählen.
Derzeit gilt beim Einkauf in Supermärkten, dass eine Maske zu tragen und Abstand zu halten ist. Bei einer möglichen 2G-Regelung fallen Masken- und Abstandspflicht, allerdings gilt der Zutritt dann nur noch für geimpfte und genesene Personen.
Bundesweit darf die 2G-Regel bisher nur in ausgewählten öffentlichen Räumen angewendet werden. Nun könnte diese jedoch auch in Supermärkten zur Umsetzung gelangen.
Option für 2G in Hessen
Wie die Staatskanzlei Hessen am 12. Oktober 2021 in einer Mitteilung bekannt gab, hat die Hessische Landesregierung die aktuelle Corona-Verordnung bis 7. November verlängert und auch neue Regelungen festgesetzt.
„Wir sind bislang gut durch den Herbst gekommen – nun dürfen wir nicht unvorsichtig werden“, so Ministerpräsident Bouffier.
Unter anderem werden hier „Wünsche aus der Branche“ berücksichtigt, und die bestehende Option auf 2G auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet.
Freie Entscheidung für Betreiber
Betreibern von Geschäften in Hessen steht künftig frei, nur noch Geimpfte oder Genesene in ihre Geschäfte zu lassen. Für diese würden dann innerhalb des Geschäftslokals die Abstands- und Maskenpflicht fallen.
Bouffier schätzt allerdings, dass dies wohl kaum generell genutzt wird:
„Wir gehen davon aus, dass diese Option eher nur tageweise genutzt wird und Geschäfte des alltäglichen Bedarfs davon keinen Gebrauch machen werden. Das heißt dann aber auch, dass ohne 2G weiter die Abstands- und die Maskenpflicht gelten.“
Betreiber von Märkten könnten diese Option eventuell auf ihre Art und Weise nutzen, indem sie beispielsweise „Werbung“ machen, dass Einkaufen nun ohne Maske oder Abstand – unter Berücksichtigung von 2G – möglich wäre. Oder umgekehrt, dass sie niemanden ausschließen wollen, und man – wie bereits gewohnt – Abstand halten und Maske tragen muss.
Fazit
Es wird keine generelle 2G-Regel in Supermärkten eingeführt.
Für den Einzelhandel in Hessen – also auch Supermärkte und Discounter – besteht nun die Option, die 2G-Regel anzuwenden. Dies ist den Betreibern der Märkte individuell überlassen.
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Quellen: Staatskanzlei Hessen, Frankfurter Rundschau, Das Erste
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