Laut der am 26.11.2015 veröffentlichten Pressemitteilung hat der Bundesgerichtshof entschieden das Netzsperren (mit Vorbehalt) erlaubt sind.

Mimikama: Information

Das bedeutet, dass Internetprovider, bei Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden können.

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Die GEMA wollte bei einem Verfahren erreichen, das die Deutsche Telekom, den Zugang von Webseiten sperrt, auf denen Links zu urheberrechtliches Material führt. Illegale Inhalte “raus” aus deutschem Netz?

Illegale Inhalte “raus” aus deutschem Netz?

Die Klagen wurde abgewiesen, dennoch ist es ein Teilerfolg für GEMA.


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Das Problem ist, dass viele Hoster oder Webseitenbetreiber, falsche Adressen angeben. Hier muss der Rechteinhaber vorher alle möglichen Optionen ausgeschöpft haben, (Detektei, Ermittlungsbehörde) bis es zu einer Websperrung kommen kann.

Nur wenn die Inanspruchnahme dieser Beteiligten scheitert oder ihr jede Erfolgsaussicht fehlt und deshalb andernfalls eine Rechtsschutzlücke entstünde, ist die Inanspruchnahme des Access-Providers als Störer zumutbar«,

so die Pressemitteilung.

Wie das in der Praxis funktionieren soll, wird die Zukunft zeigen, bis dato waren Netzsperren einfach zu umgehen. In einem Interview von Netzpolitik.org spricht sich Jurist und Rechtsanwalt Dr. Ansgar Koreng folgend:

„Welche Technologien soll eigentlich der Access Provider einsetzen, um zu blockieren? Wir wissen, dass es da unterschiedliche Möglichkeiten gibt und diese äußerst intensiv in die Privatsphäre der Nutzer eingreifen können, wenn wir an so etwas wie Deep Packet Inspection denken. Ansonsten unterhält man sich vielleicht über einfache Methoden wie DNS-Sperren, aber das ist am Ende natürlich ein technischer Witz. Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob der BGH das weiß“,

Eine detaillierte Urteilsbegründung steht noch aus.

Quellen und weiterführende Inhalte:

  • http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=72928&linked=pm&Blank=1
  • https://netzpolitik.org/2015/interview-was-bedeutet-das-netzsperren-urteil/
  • http://www.gamestar.de/hardware/news/internet/3239950/internet.html

Gastautor: Oliver Sch.

Artikel & Vorschaubild: PathDoc / Shutterstock.com

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Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)