Der Frühling beginnt, und wir fangen alle an, das Haus gründlich zu putzen. Es ist Zeit, den Teppich reinigen zu lassen! Aber Vorsicht vor Betrügern!

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor unseriöse Teppichreinigungen, die versuchen mit niedrigen Preisen neue Kund:innen zu gewinnen.

„Auch, wenn sich die Maschen seit Jahren kaum geändert haben, schaffen es unseriöse Teppichreinigungen und Polsterer immer wieder, Verbraucher übers Ohr zu hauen“, stellt Matthias Bauer von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fest. Erst kürzlich beschwerte sich ein Verbraucher, der nach einer Reinigung 1.100 Euro für Arbeiten zahlen sollte, die höchstens 300 Euro wert waren. In einem weiteren Fall verlangte der Teppichreiniger 4.200 Euro und wollte bei der Übergabe noch nachverhandeln, bevor er die Teppiche rausrückte.

Werbung mit falschen Versprechen

Doch wie gelingt es den Firmen trotz der Warnungen, immer wieder das Vertrauen von Verbraucher:innen zu gewinnen? „In den Flyern werben die Anbieter mit hohen Rabatten, niedrigen Preisen und kostenlosen Beratungen. Außerdem wird oft jahrelange Erfahrung und der Einsatz hochwertiger Reinigungsmittel betont“, sagt Bauer. Die Gespräche bei den Verbraucher:innen laufen oft noch unverdächtig ab, kritisch wird es oft erst, wenn die Firmen die Teppiche oder Sessel abgeholt haben. „Die Abzocker verlangen dann häufig horrende Summen oder bestehen auf Barzahlung bevor sie die Ware überhaupt zurückgeben“, berichtet Bauer.

Abzocke vermeiden

Um nicht auf unseriöse Unternehmen hereinzufallen, rät Bauer, vor dem Auftrag mehrere Angebote einzuholen und die Preise zu vergleichen. „Seriöse Unternehmen geben in ihren Flyern außerdem Informationen wie den Inhaber, ihre Adresse und ihre Steuernummer an.“ Wenn bereits ein Unternehmen beauftragt wurde und Zweifel an der Seriosität aufkommen, sollten Verbraucher:innen auf eine ordentliche Rechnung bestehen und möglichst nicht per Vorkasse bezahlen. Auch haben Verbraucherinnen und Verbraucher bei Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen stattfinden, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn das Unternehmen seine Kund:innen korrekt darüber belehrt hat. Das ist gerade bei unseriösen Firmen häufig nicht der Fall.

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Verbraucher:innen, die an einen zwielichtigen Anbieter geraten sind, sollten daher erst dann von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn sie ihre Teppiche oder Sessel zurückbekommen haben, denn häufig wird bei Problemen die Rückgabe der Ware verweigert. Auch kann es sinnvoll sein, wenn bei der Rückgabe Freunde, Verwandte oder Nachbarn als Zeugen anwesend sind.

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Quelle: verbraucherzentrale-bawue.de
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