Wer haftet bei Unfällen mit Haustieren?

Für Schäden, die durch ein Tier verursacht werden, haftet im Regelfall der Halter – und das sogar, wenn ihn gar keine Schuld trifft. Das Gesetz geht davon aus, dass Tiere unberechenbar sind und deshalb eine Gefahr darstellen: Es gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Auch wenn ein Dritter im Rahmen einer Gefälligkeit auf ein Haustier aufpasst und dieses einen Schaden verursacht, haftet meist der Halter.

Welche Versicherung zahlt was?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Schäden, die durch Kleintiere, wie Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen entstehen. Für größere Tiere, wie Hunde oder Pferde, braucht man eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese zahlt jedoch nicht, wenn der Halter selbst Schaden nimmt und sie übernimmt auch keine Einsatzkosten durch Polizei oder Feuerwehr.

Wer Nutztiere hält, haftet bei Schäden nur, wenn er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat. Dennoch haben die meisten Betriebe mit Tieren eine Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden durch Nutztiere einschließt.

Lärmende Tiere

Bei groben Verstößen gegen Ruhevorschriften kann die Polizei Bußgelder verhängen. Wer das Gefühl hat, Grenzwerte werden überschritten, kann bei der Gemeinde eine Lautstärke-Messung beantragen. Als Mieter kann ich bei andauernden Lärm-Beeinträchtigungen möglicherweise die Miete mindern. Davor sollte der Mieter sich rechtlich beraten lassen.

Tierbestattung

Verstorbene Haustiere dürfen im eigenen Garten begraben werden, sofern es sich um ein Privatgrundstück handelt und das Tier unter 50cm Erde begraben ist. Zudem sollte kein Wasserschutzgebiet vorliegen und das Tier darf keine Krankheiten haben.
Alternativen sind Tierfriedhöfe, Tierkrematorien, oder die Tierkörperbeseitigungsanlage. Es ist auch möglich, Haustier und Halter im selben Grab zu beerdigen.

Quelle: SWR Marktcheck

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