Was in einer Petrischale funktionierte, muss noch lange nicht im Menschen klappen. Auch nicht die Tiermedizin, die gegen COVID-19 helfen soll.

Vermehrt in den USA, aber auch in anderen Ländern häufen sich die Anrufe in den Giftnotrufzentralen, beispielsweise stammen in Mississippi 70 Prozent der Anrufe von Menschen, die eine Tiermedizin namens Ivermectin als vorbeugende Maßnahme oder zur Behandlung gegen COVID-19 einnahmen.

Was ist Ivermectin?

Dabei handelt es sich um einen Wirkstoff, der im Handel in Tablettenform auch als Stromectol erhältlich ist. Vornehmlich wird er gegen Parasitenbefall (z.B. Bandwürmer) bei Tieren eingesetzt, findet aber auch bei Menschen Anwendung.

Warum nehmen Menschen die Tiermedizin gegen COVID-19?

Im November 2020 erschien auf der Seite „Research Square“ (siehe HIER) eine Studie, in der behauptet wurde, dass in einem Krankenhaus COVID-19 Patienten, die Ivermectin erhielten, deutlich schneller gesund wurden, die Sterblichkeitsrate soll um 90 Prozent gesunken sein. Die Studie erfolgte, nachdem Anfang 2020 Wissenschaftler der Universität Melbourne aufzeigten, dass Ivermectin in Zellkulturen die Last an Coronaviren um den Faktor 5000 senken kann.

Die Studie war grob gefälscht!

Allerdings fiel schnell auf, dass es grobe Unstimmigkeiten in der Studie gab, die am 14. Juli endgültig zurückgezogen wurde.

Einige Beispiele:

  • Ganze Absätze wurden aus Artikeln über COVID-19 und Ivermectin kopiert, nur bestimmte Wörter wurden mit einem Thesaurus geändert, was teilweise zu unsinnigen Sätzen führte
  • Die Rohdaten widersprachen mehrfach dem Studienprotokoll, so erfolgte die Studie angeblich an Patienten zwischen 18 und 80 Jahren, doch mindestens drei Patienten waren unter 18, auch starben nach den Rohdaten vier Patienten, doch in der Studie stehen nur zwei Patienten
  • Die Studie soll vom 8. Juni bis zum 20. September 2020 gewesen sein, doch einige der angegebenen Patienten verstarben bereits vor dem 8. Juni
  • Ein Patient verließ gesund das Krankenhaus am 31. Juni, einem Tag, der gar nicht existiert
  • Mindestens 79 Datensätze der Patienten sind einfach nur Kopien von anderen Datensätzen
Lesen Sie auch >   Ist es eine Straftat, eine "Compact"-Zeitschrift zu besitzen?

14 Studien fanden keinen Nutzen von Ivermectin

Die Biologin Dr. Stephanie Weibel Untersuchte gemeinsam mit der Ärztin Maria Popp 14 Studien mit insgesamt 1678 Teilnehmern, die sich allesamt um die Wirksamkeit von Ivermectin gegen COVID-19 drehten. Dabei gingen sie und die anderen Beteiligten der Forschungsgruppe „Evidence Based Medicine und Systematische Reviews“ der Frage nach, ob die Gabe von Ivermectin die Zahl der Todesfälle unter Covid-19-Patienten senken kann, ob sich der Zustand der Infizierten durch die Therapie verbessert oder verschlechtert, und welche Nebenwirkungen die Therapie nach sich zieht (Quellen: HIER und HIER).

Ergebnis: Es fand sich kein Beweis, dass Ivermectin zur Behandlung oder Vorbeugung von COVID-19 funktioniert. Zwar zeigte sich in Laborstudien, dass die Tiermedizin die Vermehrung des SARS-CoV-2 Virus hemmen kann, jedoch wären dafür bei Menschen sehr hohe Dosen notwendig – welche dann zu Vergiftungen führen.

Auch die FDA (Food and Drug Administration) in den USA rät dringend davon ab, die Medizin als Heilmittel einzunehmen:

Twitter

Mit dem Laden des Tweets akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Twitter.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Fazit

Derzeit laufen noch 31 Studien bezüglich Ivermectin als Arzneimittel gegen COVID-19, zu weiteren 18 Studien fehlen noch Angaben der Autoren oder die Ergebnisse wurden noch nicht veröffentlicht.

Es sind also noch viele Punkte unklar, ob und wie Ivermectin bei der Behandlung von COVID-19 helfen könnte, doch eines ist auf jeden Fall klar: Eine Eigenmedikation mit der Tiermedizin führt entweder zu gar nichts oder zu einer Vergiftung.

Artikelbild: Von creativeneko / Shutterstock.com, Screenshot Twitter @US_FDA
Weitere Quellen: Cochrane, Cochrane Deutschland, Uni Würzburg, FDA, Ärzteblatt
Auch interessant:
Geklagt hatten laut einer Mitteilung des Gerichts ein Ehepaar und ein Beamter. Die Kläger bezeichneten die Quarantäne als „rechtswidrigen Freiheitsentzug“. U.a. hieß es, dass den «offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen» nicht nachgegangen werden müsse.

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)