Trojaner-Warnung: E-Mail mit Steuerbescheid
Aktuell kursiert eine E-Mail, die angeblich von einer Steuerberaterin stammt. Im Anhang der Nachricht befindet sich jedoch kein Steuerbescheid, sondern ein Trojaner, der Ihren Rechner oder Ihr Smartphone / Tablet mit einer Schadsoftware infizieren kann.
Autor: Tom Wannenmacher
Achtung: Betrüger versenden E-Mails mit Schadsoftware im Namen einer Steuerberaterin
Als Absender wird z.B. eine Steuerberaterin, ein Finanzamt oder das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vorgetäuscht. In diesen Nachrichten wird der Empfänger meist aufgefordert, eine im Anhang befindliche Datei zu öffnen, bei der es sich angeblich z. B. um einen Steuerbescheid handelt.
Hinweis: Die Absenderadresse als auch der Inhalt der E-Mails können dabei variieren. In vielen Fällen wird jedoch versucht, per E-Mail an Anmeldedaten sowie Konto- und/oder Kreditkarteninformationen von Steuerzahlern zu gelangen und / oder Viren / Trojaner auf dem Computer zu installieren.
Unsere Prüfung hat ergeben: Im Dateianhang befindet sich ein Trojaner!
Die E-Mail als Wortlaut (sic!):
„Sehr geehrte/r Kunde/in, beigefügt sende ich Ihnen den Einkommensteuerbescheid für 2021. Ich gehe davon aus, dass Sie die Einkommensteuererklärung 2021 selbst erstellt haben. In der Vollmachtsdatenbank habe ich die uns erteilte Zustellungsvollmacht gelöscht, sodass Sie den nächsten Bescheid direkt erhalten werden.“
Eine Recherche ergab, dass es sich dabei um den Versuch eines Phishings, bzw. einen sogenannten Lösegeld-Trojaner handelt
Was ist ein Trojaner?
Trojaner sind eigenständige Programme (.exe), die vorgeben, etwas anderes zu sein, als sie in Wahrheit sind. Wenn man die Datei ausführt, dann macht es einmal den Anschein, als würde nichts passieren. Aber das stimmt nicht! Im Hintergrund wird ein Programm installiert.
Die Programme bzw. die Internetbetrüger, die hinter solchen Programmen stecken, haben nun z.B. Zugriff auf Ihre Daten bzw. können diese auch die völlige Kontrolle über Ihren Rechner haben.
Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise:
- Öffnen Sie niemals Anhänge, von denen Sie nicht sicher sind, dass sie aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen.
- Eine Steuerverwaltung würde in einer E-Mail niemals Informationen, wie die Steuernummer, Kontoverbindungen, Kreditkartennummern, PIN oder die Antwort auf Ihre Sicherheitsabfrage, anfordern.
- Klicken Sie nicht auf einen eingebetteten Link in einer E-Mail, wenn Sie Zweifel daran haben, dass die E-Mail von der Finanzverwaltung stammt.
Tipp: So können auch Sie Schadsoftware erkennen!
Ob es sich bei mitgeschickten Dateien, um Schadsoftware handelt, können Sie auch selbst herausfinden. Dafür gibt es Webseiten, wie zum Beispiel virustotal.com. Diese Webseite lässt verdächtige Dateien von vielen verschiedenen Antivirenprogrammen direkt untersuchen.
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