„Nach Unfällen mit ukrainischen Autos droht Ärger“ ist der Artikel betitelt. Fotos der Printausgabe oder Screenshots der Online-Version werden aktuell vermehrt geteilt.

Facebook-Beitrag mit Foto des Artikels bzgl. Unfall mit ukrainischem Auto / Screenshot Facebook
Facebook-Beitrag mit Foto des Artikels bzgl. Unfall mit ukrainischem Auto / Screenshot Facebook

In diesem Artikel wird von einem Autounfall zwischen einer deutschen Autofahrerin und einem Verkehrsteilnehmer aus der Ukraine berichtet. Dieser hatte die Vorfahrt genommen und war mit seinem VW Bus in den Hyundai der Deutschen geknallt. Da allerdings das ukrainische Auto in Deutschland keine gültige Haftpflichtversicherung vorzuweisen hat, zieht sich die Abwicklung der Reparatur nun in die Länge.

Ausnahme Haftpflichtregelung für ukrainische KfZ-Halter in Deutschland

Nach der Invasion Russlands in die Ukraine wurde eine Ausnahmeregelung in Deutschland eingeführt. Es war bis zum 31. Mai dieses Jahres nicht wichtig, ob Autos mit ukrainischem Kennzeichen eine in Deutschland gültige Haftpflichtversicherung hatten, da Versicherungsfälle von den Versicherern gemeinschaftlich übernommen wurden.

Seit Juni gilt diese Ausnahmeregelung nicht mehr. So ist es für ukrainische KfZ-Halter nötig, entweder eine „Grüne Karte“ ihrer in der Ukraine abgeschlossenen Haftpflichtversicherung mitzuführen oder aber eine Grenzversicherung abzuschließen, um im Falle eines Unfalls abgesichert zu sein.

„Grüne Karte“

Die „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“ – umgangssprachlich „Grüne Karte“ (die mittlerweile übrigens weiß ist) genannt – ist für KfZ-Lenker wichtig. Sie ist ein Nachweis für eine aktuell bestehende Haftpflichtversicherung und gilt in allen Ländern, die dem „Grüne-Karte-Abkommen“ angehören.

Ukrainische KfZ-Halter können diese Grüne Karte von ihrer KfZ-Versicherung aus der Ukraine auch digital erhalten. Das ist auch möglich, wenn das Fahrzeug nicht in der Ukraine ist, was bei vielen Flüchtenden der Fall sein wird.

Grenzversicherung

Eine weitere Möglichkeit, um in Deutschland einen gültigen Haftpflicht-Schutz zu erhalten, ist eine sogenannte „Grenzversicherung“. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge, die außerhalb der EU zugelassen wurden und über keine Grüne Karte verfügen.

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Abgeschlossen wird eine solche Versicherung beim Grenzübertritt zu einem EU-Mitgliedsstaat. Fährt jemand aus der Ukraine also Richtung Deutschland, kann er beispielsweise an der ukrainisch-polnischen Grenze eine solche Grenzversicherung abschließen.

Kommt es in Deutschland zu einem Versicherungsfall mit einem unversicherten Auto, fungiert auch die Verkehrsopferhilfe als Anlaufstelle für Entschädigungen.

Ob das Teilen des Artikels nun als leichte Stimmungsmache gegen ukrainische Flüchtlinge zu zählen ist, muss man wohl für sich selbst beantworten.

Quelle:

Die Versicherer, KfZ-Auskunft
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