Unna: In einem Video sieht man einen Angriff auf einen Mann, der in einem parkenden Fahrzeug wartet. Nach Angaben des Videos wolle dieser sich mit einem 7-jährigen Jungen treffen, um dessen Urin zu trinken.

Dieses Video wurde über das Pfingstwochenende häufig geteilt und schockiert viele Menschen: Wurde auf offener Straße ein Mann gestellt in einem Fahrzeug mit einem Kennzeichen aus Unna gestellt, der sich mit einem Minderjährigen verabredet hat?

In dem Video sieht man, wie jemand auf ein Fahrzeug zugeht. Fahrzeug und Kennzeichen aus Unna sind deutlich erkennbar. In dem Fahrzeug sitzt ein Mann. Dieser Mann wartet, er raucht eine Zigarette.

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Der Unbekannte mit dem Smartphone stellt den wartenden Mann, er wirft ihm vor, mit einem Minderjährigen verabredet zu sein. Der Mann im Fahrzeug verneint diese Aussage.

Daraufhin wird der nicht weiter noch unbekannte Mann mit dem Smartphone konkreter, er nennt einen Nutzernamen und fragt deutlich, ob der wartende Mann mit einem 7-Jährigen verabredet sei, um dessen Urin zu trinken.

Polizei Unna ermittelt

Das Video ist mittlerweile auch der Polizei in Unna bekannt. Die Kreispolizeibehörde hat sich entsprechend auf Facebook zu Wort gemeldet (siehe hier) und informiert über die Ermittlungen:

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser der Facebookseite der Kreispolizeibehörde Unna, in den letzten Stunden wurde, insbesondere im Kreis Unna, ein Video geteilt, das eventuell einen strafrechtlichen Hintergrund hat. Wir sind über diesen Sachverhalt informiert und die Ermittlungen laufen. Bitte helfen Sie uns und teilen Sie dieses Video nicht weiter. Wir leben in einem Rechtsstaat und handeln bürgerorientiert, professionell und rechtsstaatlich. Melden Sie verdächtige Feststellungen über den Notruf der Polizei 110.

Ermittlungen in verschiedene Richtungen

Nach Aussagen der Webseite Lokalkompass ermittle die Polizei in verschiedene Richtungen, da neben den Vorwürfen in dem Video auch strafbare Handlungen gegen den Fahrer mit dem Kennzeichen Unna zu sehen sind. Hier liest man:

Im Fokus dürfte dabei stehen, ob der gefilmte Autofahrer sich wirklich mit einem Kind treffen wollte und was die Hintergründe der Vorwürfe gegen ihn sind, von Interesse ist für die Polizei aber auch das Verhalten des Filmers und Einstellers. Die Schläge ins Gesicht des Autofahrers sind nach deutschem Recht als Körperverletzung zu werten, dazu kommt mit der Veröffentlichung des Videos eine Verletzung der Persönlichkeitsrecht des Mannes. Ins Visier der Kriminalpolizei könnten desweiteren unzählige Facebook-Nutzer rücken, denn sie teilten das Video nicht nur, sondern riefen in den Kommentaren zum Teil auch auf zu Gewalt an dem Unbekannten.

Wir verweisen daher an dieser Stelle auf unseren Artikel „Private Fahndungsaufrufe auf Facebook sind strafbar!

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)