Viele Verbraucher glauben, dass eine einfache Kündigung ausreicht, um aus solchen Verträgen herauszukommen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt jedoch davor, dass dies nicht immer der beste Weg ist. Stattdessen sollten Betroffene verschiedene rechtliche Schritte kombinieren, um sicherzugehen, dass sie nicht länger an ungewollte Verträge gebunden sind.

Kündigung oder Widerspruch von Verträgen?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass die Kündigung eines Vertrages diesen erst zum Ende der vereinbarten Laufzeit beendet. Das bedeutet, dass alle bis dahin angefallenen Kosten weiter zu zahlen sind. Markus Hagge, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, empfiehlt daher, dem Vertragsschluss zu widersprechen und vom Anbieter einen Nachweis über den Vertragsschluss zu verlangen. „Betroffene sollten den Anbieter schriftlich per Einschreiben auffordern, den Vertragsschluss nachzuweisen“, so Hagge.

Unterschied zwischen Widerruf und Rücktritt

Ein weiterer wichtiger Schritt ist der Widerruf des Vertrags. Im Gegensatz zur Kündigung wirkt der Widerruf rückwirkend und hebt den Vertrag von Anfang an auf. Für viele Verträge gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das nur dann zu laufen beginnt, wenn der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Ist diese Belehrung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt, hat der Verbraucher sogar ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen.

„Verbraucher sollten den Vertrag vorsorglich widerrufen, anfechten und kündigen“, betont Hagge. Der Begriff „vorsorglich“ deutet darauf hin, dass keine bewusste Zustimmung zum Vertragsschluss gegeben wurde und schützt so vor der möglichen Annahme, dass ein gültiger Vertrag besteht.

Tipps zum richtigen Vorgehen

Vertragsabschluss bestreiten
Bestreiten Sie den Vertragsschluss und fordern Sie den Anbieter auf, dies zu beweisen. Dies sollte schriftlich und per Einwurfeinschreiben erfolgen, um sicherzustellen, dass das Schreiben den Anbieter erreicht.

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Vorsorglich widerrufen
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, um den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Achten Sie darauf, dass Sie innerhalb der gesetzlichen Frist handeln.

Vorsorglich kündigen und widersprechen
Kündigen Sie den Vertrag vorsorglich und fechten Sie ihn an. Damit machen Sie deutlich, dass Sie den Vertrag nicht wissentlich abgeschlossen und nicht zugestimmt haben.

Fragen und Antworten zum Thema

Frage 1: Wie stelle ich sicher, dass der Anbieter meine Aufforderung erhält?
Antwort: Versenden Sie Ihre Aufforderung per Einwurfeinschreiben, um einen Nachweis über den Zugang des Schreibens zu haben. Ein Einwurfeinschreiben bietet Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Mitteilung den Anbieter erreicht und kann im Zweifelsfall als Beweismittel dienen.

Frage 2: Was bedeutet in diesem Zusammenhang „vorsorglich“?
Antwort: „Vorsorglich“ bedeutet, dass Sie Maßnahmen ergreifen, ohne zu erkennen zu geben, dass Sie den Vertrag bewusst angenommen haben. Es schützt vor der Annahme eines wirksamen Vertrages. Indem Sie vorsorglich widerrufen, anfechten oder kündigen, machen Sie deutlich, dass Sie den Vertragsschluss nicht akzeptieren und daher keine rechtliche Bindung besteht.

Frage 3: Kann ich einen Vertrag auch nach Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen?
Antwort: Ja, wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, haben Sie ein Jahr und 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen. Das Verbraucherschutzgesetz sieht vor, dass Verbraucher umfassend und korrekt über ihre Rechte informiert werden müssen, andernfalls verlängert sich die Widerrufsfrist erheblich.

Frage 4: Was passiert, wenn ich einfach kündige?
Antwort: Eine bloße Kündigung beendet den Vertrag erst zum Ende der Laufzeit und kann als Zustimmung zu einem wirksamen Vertragsschluss gewertet werden. Daher ist es wichtig, neben der Kündigung auch den Vertragsschluss zu bestreiten und vorsorglich zu widerrufen und anzufechten.

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Frage 5: Muss ich immer alle drei Schritte unternehmen?
Antwort: Ja, um auf der sicheren Seite zu sein und den Vertrag vollständig zu beenden, sollten Sie den Vertragsschluss bestreiten, vorsorglich widerrufen, anfechten und kündigen. Dieses kombinierte Vorgehen stellt sicher, dass alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden und Sie nicht mehr an den ungewollten Vertrag gebunden sind.

Fazit

Der Umgang mit untergeschobenen Verträgen erfordert ein gezieltes Vorgehen, um nicht weiter an ungewollte Verpflichtungen gebunden zu sein. Entscheidend für die effektive Durchsetzung der eigenen Rechte ist es, schriftlich und nachweisbar vorzugehen.

Quelle: Verbraucherzentrale

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