Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck stellt Generalvollmacht dar (Faktencheck)
Autor: Kathrin Helmreich
Seit Jahren kursiert das Gerücht, eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck stelle eine Generalvollmacht dar.
Immer wieder erhalten wir Anfragen zu einer Behauptung, die vor allem auf Facebook geteilt wird. So soll eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck rechtlich einen Generalvollmacht darstellen und wäre ohne Bezug auf den sie umgebenden Text wirksam und darf anderweitig verwendet werden.
Um all das zu verhindern soll der Unterschreibende mit je zwei Strichen das Rechteck ungültig machen. So lautet der Text dazu:
Wusstest du, dass eine Unterschrift in einem geschlossenen Rechteck rechtlich eine Generalvollmacht darstellt, die du erteilst? Sie ist ohne Bezug auf den sie umgebenen Text wirksam und darf kopiert und auch anderweitig verwendet werden. Du kannst dem Ganzen entgegen wirken, in dem du in 2 sich diagonal gegenüber liegenden Ecken 2 kleine Striche machst.
Der Faktencheck
Das ist natürlich Unsinn. (wir berichteten) Das Gerücht leitet sich von der sogenannten „Four Corners Rule“ ab, die in den USA angewandt wird (Anwendung rückläufig). Diese Regelung besagt, dass bei einem Dokument, welches einer Unterschrift bedarf, nur das gelten darf, was „innerhalb der vier Ecken des Vertrages“ steht.
Es gilt also nur das, was auch schriftlich festgehalten wurde. Warum? Damit mündliche Absprachen, die nicht im Vertrag festgehalten und somit schwer nachzuweisen sind, nicht rechtlich durchsetzbar sind.
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Und nun kommt aber ein „Schwurbelfaktor“ hinzu, der die Regelung wörtlich nimmt und eine ganz eigene Theorie dazu bastelt. Wie zum Beispiel „Wenn ich die vierte Ecke abschneide, dann sind es fünf Ecken und somit ungültig“ oder eben „wenn ich das Rechteck mit Strichen unterbreche, dann sind es keine vier Ecken mehr und somit auch ungültig“.
So ist es natürlich nicht: Unterschriften gelten exakt für die Verträge, unter denen man sie leistet und sind natürlich nicht übertragbar, nur weil sich grafisch ein Rechteck um die Unterschrift befindet. Erst recht dann nicht, wenn es nicht deutlich erwähnt ist.
Fazit:
Nicht beunruhigen lassen!
Du gibst keine Generalvollmacht ab, wenn du deine Unterschrift in ein Rechteck schreibst. Es handelt sich um einen Hoax bzw. einer klassischen Methode, Unruhe und Chaos zu stiften und Misstrauen gegenüber klassischen Verbindlichkeiten und Ordnungen zu schüren.
Passend zum Thema: Kennzeichen verkehrt herum?
Weitere Quellen: Unterschrift unter den Vertrag
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