Geklagt hatten laut einer Mitteilung des Gerichts ein Ehepaar und ein Beamter. Die Kläger bezeichneten die Quarantäne als „rechtswidrigen Freiheitsentzug“. U.a. hieß es, dass den «offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen» nicht nachgegangen werden müsse.

Das Landgericht Hannover hat zwei Klagen auf Schmerzensgeld wegen coronabedingter Quarantäne abgewiesen. Geklagt hatten laut einer Mitteilung des Gerichts ein Ehepaar, das nach einem Urlaub in Schweden für zwei Wochen in Quarantäne musste, und ein Beamter, der nach einem unmittelbaren Corona-Kontakt für sechs Tage in häusliche Isolation musste (Az.: 8 O 1/21 und 8 O 2/21).

Die Anwaltskanzlei der Kläger hatte dem Gericht zufolge argumentiert, dass die Quarantäne ein rechtswidriger Freiheitsentzug sei – und den Vorwurf erhoben, dass die Regierung die Bevölkerung über die Gesundheitsgefahren des Coronavirus belüge.

Die Urteile vom Freitag wurden damit begründet, dass eine Quarantäne zwar eine Beeinträchtigung für die Betroffenen darstelle, aber nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung in einem Gefängnis vergleichbar sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem hieß es weiter, dass den «offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen» nicht nachgegangen werden müsse.

Nach Angaben des Landgerichtes sind dies die ersten beiden Fälle, in denen ein Gericht in Deutschland über Schmerzensgeld aufgrund einer Corona-Quarantäne entschieden habe. Die Urteile sind nach Angaben einer Gerichtssprecherin jedoch noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist in beiden Fällen möglich.


Quelle: DPA, Nordbayern
Artikelbild: Glomex
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