Verbraucherfalle Billigstrom: Wenn der Anbieter plötzlich kündigt

Autor: Tom Wannenmacher

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Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen
Verbraucherzentrale warnt vor untergeschobenen Energieverträgen

Einige Billig-Strom- und -Gasanbieter haben ihren Kunden teils langlaufende Verträge einfach gekündigt. Diese müssen nun zu Grundversorgern wechseln – zu hohen Preisen.
PLÖTZLICHE KÜNDIGUNG
Vielen Verbrauchern geht es wie Carola B.: Ihr Billiganbieter für Strom und Gas hat, ohne Voranmeldung und Einhalten der zuvor vereinbarten Kündigungsfrist, sowohl den Strom- als auch den Gas-Vertrag gekündigt. In so einem Fall rutschen Verbraucher automatisch in den Grundtarif eines örtlichen Versorgers, der sich jedoch preislich meist deutlich zu den vorherigen Kosten unterscheidet. Als Grund hierfür nennen die Unternehmen die gestiegenen Energiepreise. Durch die hohen Preise können die Anbieter ihre Preisgarantie nicht mehr einhalten und wollen deshalb ihre Kunden abschütteln.
WAS STECKT HINTER STROMIO UND GAS.DE?
Die beiden Unternehmen gehören einem großen Firmengeflecht an. Diese und viele weitere Firmen sind sogar an derselben Adresse gemeldet. Laut den zuletzt veröffentlichten Bilanzen haben die Unternehmen in vier Jahren über 200 Millionen Euro Gewinn gemacht. Laut einem Gewinnabführungsvertrag wurden die Millionengewinne jedoch zu 100% weitergeleitet – von einem Unternehmen an das nächste. Verantwortlich hierfür ist ein Düsseldorfer Unternehmer, der so zu sagen, mit sich selbst Verträge macht.
DAS PROBLEM MIT DEN GRUNDVERSORGERN
Grundversorger, wie die Stadtwerke, sind per Gesetz verpflichtet, die ehemaligen Kunden der Billiganbieter zu übernehmen. Dadurch müssen Energieeinkäufer plötzlich für viele neue Kunden zu den aktuellen Höchstpreisen Strom und Gas nachordern. Die Stadtwerke stehen also vor einem Dilemma, entweder sie erhöhen die Preise für ihre Kunden oder sie bleiben auf den Verlusten sitzen.
WAS KANN ICH ALS VERBRAUCHER TUN?
Verbraucherschützer raten den gekündigten Kunden schnellstmöglich, Schadensersatz zu fordern. Verbrauchern wird zudem geraten, sich alternative Tarife frühzeitig anzuschauen, die Differenz zum ursprünglichen Tarif, auf die Restlaufzeit des Vertrages, zu überschlagen und im Anschluss den bisherigen Billiganbieter anzuschreiben, um Schadensersatz geltend zu machen.

Autor: Marcel Kolvenbach, Nick Schader
Quelle: SWR Marktcheck

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