Hintergrund: Verhaftung einer älteren Frau in Detmold

Autor: Ralf Nowotny

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Hintergrund: Verhaftung einer älteren Frau in Detmold
Hintergrund: Verhaftung einer älteren Frau in Detmold

Ein Video zeigt die Festnahme einer älteren Frau, die Aufregung darüber ist groß. Doch die Vorgeschichte schildert das Video nicht.

Es sollte eigentlich mittlerweile klar sein: Ein Video zeigt oftmals nur eine Momentaufnahme einer Situation. In diesem Fall zeigt es mehrere Polizisten in Detmold, die um eine ältere Frau herumstehen. Die Polizisten reden mit der Frau, nach einigen Minuten wird sie verhaftet und mit Handschellen abgeführt, die umstehenden Passanten regen sich auf.

Hier ein Screenshot aus dem YouTube-Video:

Die Festnahme der Frau
Die Festnahme der Frau

Die filmende Person wird mehrmals aufgefordert, das Filmen zu unterlassen, diese entgegnet, dass sie filmen dürfe, bloß ohne Ton, und es nicht verbreiten dürfe – wie man jedoch sieht, hielt sich jene Person nicht an die eigenen Regeln.

Was vorher geschah

In einer Pressemitteilung (siehe HIER) geht die Polizei Lippe ausführlich auf die Geschehnisse ein. So wurden Polizei und Ordnungsamt an diesem Tag in den Schlosspark gerufen, weil sich nach Zeugenaussagen dort rund 20 Leute versammelten, die gegen die Coronaschutzverordnung verstießen.

Nahe des Durchgangs zum Marktplatz trafen die Einsatzkräfte auf eine Personengruppe, die augenscheinlich zusammengehörte und den Mindestabstand unterschritt, ohne eine Maske zu tragen. Als sie den Streifenwagen erblickten, entfernten sie sich in verschiedene Richtungen.

Die Kontrolle eines Mannes und der Frau

Eine 69-jährige Frau und ein 72-Jähriger Mann wurden von einem Polizeibeamten angehalten und aufgefordert, sich aufgrund des Verdachts eines Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung auszuweisen. Während der Mann sich nach einiger Diskussion auswies, verhielt die Frau sich unkooperativ und versuchte die Kontrolle lautstark Passanten gegenüber als Willkür darzustellen. Eine Passantin begann die Maßnahme zu filmen und verschickte das Video anschließend über Messengerdienste.

Falsche Personalien und Uneinsichtigkeit

Die 69-Jährige gab im weiteren Verlauf falsche Personalien an und nahm den Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit augenscheinlich nicht ernst. Auch bei der Durchsuchung ihrer Person konnten keine Ausweispapiere gefunden werden. Sie hinterfragte immer wieder die Gründe der Maßnahme, obwohl ein Polizeibeamter sie ihr wiederholt ruhig erklärte. Nachdem sie sich weiterhin weigerte, sich auszuweisen, wurde sie in Gewahrsam genommen, um ihre Personalien festzustellen. Auf der Polizeiwache gab sie ihre Identität schließlich preis und ein Angehöriger brachte ein Ausweispapier vorbei, das ihre Angaben zweifelsfrei bestätigte. Daraufhin wurde sie umgehend aus dem Gewahrsam entlassen. Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung und der Angabe von falschen Personalien werden gegen sie gefertigt.

Eine Ordnungswidrigkeit

Die Polizei muss Personalien zwingend feststellen, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten verfolgen zu können. Das Verweigern der Personalienangabe ist in einem solchen Fall ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit. Wenn Personalien auch durch Maßnahmen, wie z.B. das Durchsuchen der Person nicht einwandfrei verifiziert werden können, müssen Personen mit zur Dienststelle genommen werden, um ein Personenfeststellungsverfahren in Gang zu setzen.

Fazit

Diskussionswürdig ist es sicher, dass der Frau Handschellen angelegt wurde, doch ist dies auch eine Vorsichtsmaßnahme, falls sie den Polizisten gegenüber handgreiflich werden sollte, da sie sich ja anscheinend bereits unkooperativ verhielt – und ein Polizist, der einer älteren Frau zum Eigenschutz den Arm auf den Rücken dreht, wäre ein noch hässlicheres Bild gewesen.

Die Anzahl der Polizisten ist schlicht und einfach mit dem vorherigen Einsatz zu erklären – dazu noch die hörbare Anzahl der umstehenden Passanten, welche möglicherweise hätten eingreifen können, was einen noch größeren Tumult verursacht hätte.

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Quellen: PP/Polizei Lippe, LZ


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